02.2017

Zeitwertkonten richtig nutzen

Zeitwertkonten sind nicht mehr nur in Großunternehmen ein beliebtes Mittel, um die Lebensarbeitszeit fle­xibel zu gestalten. Auch im Mittelstand punkten immer mehr Unternehmen damit im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte und steigern die Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter.

Zcitwertkonten - auch Langzeitkonten genannt - ermöglichen Mitarbeitern längere Aus­zeiten vom Job, etwa für Familienaufgaben, Fortbildungen oder den vorzeitigen Ruhestand. Doch die Tücken stecken im Detail, betont die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unter­nehmer sollten die Vereinbarungen so gestalten und durchführen, dass sie keine Angriffspunkte für die Finanzbehörden bieten. Unternehmen kön­nen Langzeitkonten grundsätzlich mit allen Arbeitnehmern vereinbaren. Dies gilt glei­chermaßen für Berufsanfänger wie Stammkräfte, egal ob in Vollzet oder Teilzeit. Je­doch sind Zeitwertkonten für die Chefetage wie etwa GmbH-Geschäftsführer und Vor­stände von Aktiengesellschaften rechtlich bedenklich. Laut aktuellem Urteil des Bun­desfinanzhofs sind Langzeitkonten mit de­ren Aufgabenbereich nicht vereinbar |BFH, Az. I R 26/15). Die Finanzrichter werten in solchen Fällen Einzahlungen auf Zeitwert­konten als verdeckte Gewinnausschüttung oder als lohnsteuerpflichtig. "Noch ist un­klar, ob es Ausnahmen gibt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müs­sen", sagt Dr. Stephanie Thomas, Rechts­anwältin und Steuerberaterin der WWS. "Für ihre Altersvorsorge sollten Führungs­kräfte mit Organstellung sicherheitshalber alternative Modelle in Betracht ziehen."

Überstunden, Urlaubsgeld, Provisionen oder Boni werden nicht ausgezahlt, sondern als Gut­schrift auf dem Langzeitkonto Steuer- und sozialabgabenfrei angespart. Die Abgaben werden erst bei der Aus­zahlung in der Freistellungszeit fällig, z. B. in ei­nem Sabbatical oder zwischen der Beendigung der Arbeitstä­tigkeit und dem Beginn der Ren­tenzahlungen. So wird das Entgelt über einen län­geren Zeitraum gestreckt, und der Lohnsteuer­satz sinkt. Zu­dem fällt für Zinsen auf dem Langzeitkonto keine Ab­geltungssteuer an. Erst in der Auszahlungsphase müssen Unternehmen die Lohn­steuer abführen.

Damit die Vorteile greifen, muss das Zeit­wertkonto jedoch strenge Vorgaben er­füllen: Zeitguthaben sind in Geldbeträge umzurechnen und Wertguthaben müssen in Euro ausgewiesen werden. Firmen müssen dar­über hinaus garantieren, dass sie ihren Mitarbeitern mindestens den angesparten Geldbetrag ausbezahlen. Die Grundlage dafür ist stets eine indivi­duelle schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die bei Bedarf beim Finanzamt vorgelegt wer­den kann. Besondere Vorsicht ist bei Höhe und Gesamtumfang der Einzahlung geboten: Wertguthaben müssen in der Freistellungszeit vollstän­dig aufgebraucht werden können. Beträ­ge, die darüber liegen, sind bereits m der Ansparphase Steuer- und sozialabgaben­pflichtig. Um saftigen Nachzahlungen aus dem Weg zu gehen, rät WWS-Beraterin Dr. Stephanie Thomas deshalb: "Je nach Aus­gestaltung sollten Firmen Zahlungen auf Zeitwertkonten jährlich überprüfen."

Chancen und Risiken ausloten

Wechseln Arbeitnehmer die Firma, kön­nen sie bei ihrem neuen Arbeitgeber eine Übernahme des bestehenden Langzeit­kontos beantragen. Zwar muss der neue Arbeitgeber nicht zustimmen, doch soll­ten Unternehmen eine Übertragung nicht vorschnell ablehnen. Immerhin könnte ein kategonsches Nein den Wunschkandidaten abschrecken. Stattdessen sollte die Situa­tion eingehend geprüft werden, um Chan­cen und Risiken auszuloten.

Zeitwertkonten sind alles in allem ein wirkungsvolles Instrument, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden. Unternehmen sollten sich vor der Einführung jedoch un­bedingt fachlich beraten lassen und dafür Sorge tragen, dass die getroffenen Verein­barungen ihren Arbeitnehmern ein Maxi­mum an Flexibilität und Steuervorteilen gewährleisten.

Quelle: First Class

Korrespondenz mit:

Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas

Managing director,
lawyer,
tax consultant,
specialist solicitor for tax law

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Tel.: 0049 2166 971-130
sthomas@wws-mg.de

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