01.2017

Zeitwertkonten nutzen, aber richtig!

ln der modernen Arbeitswelt gewinnen Zeitwertkonten zunehmend an Bedeutung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die steuerlichen Vorgaben genau beachten. Sonst droht der Verlust attraktiver Steuervorteile.

Was in vielen Großunternehmen be­reits selbstverständlich ist, hält ver­mehrt Einzug in den breiten Mittelstand: Zeitwertkonten sind ein beliebtes Mittel, um die Lebensarbeitszeit flexibel zu gestalten. So punkten Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Fach und Führungskräfte und steigern die Arbeitszufriedenheit ihrer Mit­arbeiter. Zeitwertkonten - auch Langzeit­konten genannt - ermöglichen Mitarbeitern längere Auszeiten vom Job, etwa für Fami­lienaufgaben, Fortbildungen oder den vorzeitigen Ruhestand. Doch bei Zeitwertkon­ten stecken die Tücken im Detail, betont die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unternehmer sollten die Vereinbarungen so gestalten und durchführen, dass sie keine Angriffspunkte für die Finanzbehörden bieten.

Firmen können Langzeitkonten grund­sätzlich mit allen Arbeitnehmern vereinbaren. Dies gilt gleichermaßen für Berufsanfänger wie Stammkräfte, egal ob in Vollzeit oder Teilzeit. Jedoch sind Zeit­wertkonten für die Chefetage wie etwa GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften rechtlich bedenklich. Laut aktuel­lem Urteil des Bun­desfinanzhofs sind Langzeitkonten mit deren Aufgabenbereich nicht verein­bar (BFH, Az. I R 26/15). Die Finanz­richter werten in solchen Fällen Ein­zahlungen auf Zeitwertkonten als verdeckte Gewinnausschüttung oder als lohnsteuerpflichtig. Noch ist unklar, ob es Ausnahmen gibt und welche Voraussetzungen dafür er­füllt sein müssen. Für ihre Altersvorsorge sollten Führungskräfte mit Organstellung sicherheitshalber alternative Modelle in Be­tracht ziehen.

Zeitwertkonten ermöglichen Arbeitnehmern spürbare finanzielle Vorteile. Überstunden, Urlaubsgeld, Provisionen oder Boni werden Mitarbeitern nicht ausge­zahlt, sondern als Gutschrift auf dem Langzeitkonto Steuer- und sozialabgabenfrei angespart. Die Abgaben werden erst bei Auszahlung in der Freistellungszeit wie etwa einem Sabbatical oder der Zeit zwischen der Beendigung der Arbeitstätigkeit und dem Beginn der Rentenzahlungen fällig. So wird das Entgelt über einen längeren Zeitraum gestreckt und der Lohnsteuersatz sinkt. Zudem fällt für Zinsen auf dem Langzeitkonto keine Abgeltungssteuer an. Erst in der Auszahlungsphase müssen Unternehmen Lohnsteuer abführen. Voraussetzung für die Vorteile ist jedoch, dass das Zeitwertkon­to strenge Vorgaben erfüllt. Zeitguthaben sind in Geldbe­träge umzurechnen und Wertguthaben in Euro auszuwei­sen. Firmen müssen garantieren, dass sie Mitarbeitern min­destens den angesparten Geldbe­trag ausbezahlen.

Grundlage ist stets eine individuelle schrift­liche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die bei Bedarf beim Fi­nanzamt vorgelegt werden kann.

Besondere Vorsicht ist bei Höhe und Gesamtumfang der Einzahlung geboten. Wertguthaben müssen in der Freistellungszeit vollständig aufgebraucht werden kön­nen. Darüber liegende Beträge sind bereits in der Ansparphase Steuer- und sozialabgabenpflichtig. Je nach Ausgestaltung sollten Firmen Zahlungen auf Zeitwertkonten jährlich überprüfen. Bei unangemessen ho­hen Wertguthaben drohen saftige Nachzahlungen.

Kaum einem Unternehmen bleibt das Thema auf Dauer erspart. Wechseln Arbeit­nehmer die Firma, können sie beim neuen Arbeitgeber eine Übernahme des bestehen­den Langzeitkontos beantragen. Zwar muss der neue Arbeitgeber nicht zustimmen, doch sollten Firmen eine Übertragung nicht vorschnell ablehnen. Immerhin könnte man einen Wunschkandidaten mit einem kategorischen „Nein" abschrecken. Unternehmen sollten das Thema Zeitwertkonten nicht per se ausblenden. Es empfiehlt sich eine einge­hende Prüfung, um Chancen und Risiken auszuloten.

Fazit

Zeitwertkonten sind ein wirkungsvolles Ins­trument für die Mitarbeitergewinnung und -bindung. Unternehmen sollten vor der Einführung fachlichen Rat einholen und da­für Sorge tragen, dass die Vereinbarungen Arbeitnehmern ein Maximum an Flexibili­tät und Steuervorteilen gewährleisten.

Quelle: Baumarktmanager

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Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas

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