12.2016
Zeitwertkonten ermöglichen längere Auszeiten vom Job
Auf Zeitwertkonten können Überstunden, Urlaubsgeld, Provisionen und Boni als Gutschrift steuer- und sozialabgabenfrei angespart werden. Die steuerlichen Vorgaben sollte man dabei genau beachten. Denn etwa für die Chefetage eignet sich das Modell häufig nicht.
Zeitwertkonten sind ein beliebtes Mittel, um die Lebensarbeitszeit
flexibel zu gestalten. Nicht nur Großkonzerne, sondern zunehmend auch
mittelständische Unternehmen setzen auf dieses Instrument – im
Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte und um die
Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter zu steigern.
Zeitwertkonten
– auch Langzeitkonten genannt – ermöglichen Mitarbeitern längere
Auszeiten vom Job, etwa für Familienaufgaben, Fortbildungen oder den
vorzeitigen Ruhestand. Doch so attraktiv Zeitwertkonten auch sind:
Unternehmer sollten die Vereinbarungen so gestalten, dass sie keine
Angriffspunkte für die Finanzbehörden bieten.
Für die Chefetage rechtlich bedenklich
Firmen können Langzeitkonten grundsätzlich mit allen Arbeitnehmern
vereinbaren. Dies gilt gleichermaßen für Berufsanfänger wie Stammkräfte,
egal ob in Vollzeit oder Teilzeit. Jedoch sind Zeitwertkonten für die
Chefetage wie etwa GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von
Aktiengesellschaften rechtlich bedenklich.
Laut einem aktuellen
Urteil des Bundesfinanzhofs sind Langzeitkonten mit deren
Aufgabenbereich nicht vereinbar (BFH, Az. I R 26/15). Die Finanzrichter
werten in solchen Fällen Einzahlungen auf Zeitwertkonten als verdeckte
Gewinnausschüttung oder als lohnsteuerpflichtig. Noch ist unklar, ob es
Ausnahmen gibt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Für
ihre Altersvorsorge sollten Führungskräfte mit Organstellung besser
alternative Modelle in Betracht ziehen.
Vorteile mit Voraussetzungen
Zeitwertkonten ermöglichen Arbeitnehmern spürbare finanzielle Vorteile:
Überstunden, Urlaubsgeld, Provisionen oder Boni werden Mitarbeitern
nicht ausgezahlt, sondern als Gutschrift auf dem Langzeitkonto steuer-
und sozialabgabenfrei angespart. So wird das Entgelt über einen längeren
Zeitraum gestreckt und der Lohnsteuersatz sinkt. Zudem fällt für Zinsen
auf dem Langzeitkonto keine Abgeltungssteuer an. Erst in der
Auszahlungsphase müssen Unternehmen Lohnsteuer abführen.
Voraussetzung
für die Vorteile ist jedoch, dass das Zeitwertkonto strenge Vorgaben
erfüllt. Zeitguthaben sind in Geldbeträge umzurechnen, Wertguthaben
müssen in Euro ausgewiesen werden. Firmen müssen garantieren, dass sie
Mitarbeitern mindestens den angesparten Geldbetrag ausbezahlen.
Grundlage ist stets eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die bei Bedarf dem Finanzamt vorzulegen
ist.
Wertguthaben müssen vollständig aufgebraucht werden können
Besondere Vorsicht ist bei Höhe und Gesamtumfang der Einzahlung geboten. Wertguthaben müssen in der Freistellungszeit vollständig aufgebraucht werden können. Darüber liegende Beträge sind bereits in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Je nach Ausgestaltung sollten Firmen die EInzahlungen auf Zeitwertkonten jährlich überprüfen. Bei unangemessen hohen Wertguthaben drohen sonst saftige Nachzahlungen. Wechseln Arbeitnehmer die Firma, können sie beim neuen Arbeitgeber eine Übernahme des bestehenden Langzeitkontos beantragen. Der muss zwar nicht zustimmen - dürfte das aber im Interesse einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit in der Regel tun.
Quelle: Markt und Mittelstand
Korrespondenz mit:
Dr. Stephanie Thomas
Managing director,
lawyer,
tax consultant,
specialist solicitor for tax law
Contact
Tel.: 0049 2166 971-130
sthomas@wws-mg.de
Auf dem neuesten Stand
Unser Mitarbeiter befassen sich für unsere Mandanten laufend mit aktuellen Themen aus
Wirtschaftsprüfung ›
Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen auch Ihren Jahresabschluss, implementieren Risikofrüherkennungs- und Kontrollsysteme, achten auf Compliance Regeln und haben aktuelle Entscheidungen fest im Blick.
Steuerberatung ›
Unsere Steuerberater informieren unsere Mandanten laufend über steuerrelevante Neuigkeiten: neue Unterstützungsangebote, geänderte Antragsfristen, außergewöhnliche Gestaltungsmöglichkeiten u. v. m.
Rechtsberatung ›
Welche Entscheidungen haben welche Auswirkungen auf Ihr Geschäft? Unsere Rechtsberatung informiert unsere Mandanten laufend über Änderungen in verschiedenen für sie relevanten Rechtsgebieten.