12.2016

Zeitwertkonten ermöglichen längere Auszeiten vom Job

Auf Zeitwertkonten können Überstunden, Urlaubsgeld, Provisionen und Boni als Gutschrift steuer- und sozialabgabenfrei angespart werden. Die steuerlichen Vorgaben sollte man dabei genau beachten. Denn etwa für die Chefetage eignet sich das Modell häufig nicht.

Zeitwertkonten sind ein beliebtes Mittel, um die Lebensarbeitszeit flexibel zu gestalten. Nicht nur Großkonzerne, sondern zunehmend auch mittelständische Unternehmen setzen auf dieses Instrument – im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte und um die Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter zu steigern.

Zeitwertkonten – auch Langzeitkonten genannt – ermöglichen Mitarbeitern längere Auszeiten vom Job, etwa für Familienaufgaben, Fortbildungen oder den vorzeitigen Ruhestand. Doch so attraktiv Zeitwertkonten auch sind: Unternehmer sollten die Vereinbarungen so gestalten, dass sie keine Angriffspunkte für die Finanzbehörden bieten.

Für die Chefetage rechtlich bedenklich

Firmen können Langzeitkonten grundsätzlich mit allen Arbeitnehmern vereinbaren. Dies gilt gleichermaßen für Berufsanfänger wie Stammkräfte, egal ob in Vollzeit oder Teilzeit. Jedoch sind Zeitwertkonten für die Chefetage wie etwa GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften rechtlich bedenklich.

Laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs sind Langzeitkonten mit deren Aufgabenbereich nicht vereinbar (BFH, Az. I R 26/15). Die Finanzrichter werten in solchen Fällen Einzahlungen auf Zeitwertkonten als verdeckte Gewinnausschüttung oder als lohnsteuerpflichtig. Noch ist unklar, ob es Ausnahmen gibt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Für ihre Altersvorsorge sollten Führungskräfte mit Organstellung besser alternative Modelle in Betracht ziehen.

Vorteile mit Voraussetzungen

Zeitwertkonten ermöglichen Arbeitnehmern spürbare finanzielle Vorteile: Überstunden, Urlaubsgeld, Provisionen oder Boni werden Mitarbeitern nicht ausgezahlt, sondern als Gutschrift auf dem Langzeitkonto steuer- und sozialabgabenfrei angespart. So wird das Entgelt über einen längeren Zeitraum gestreckt und der Lohnsteuersatz sinkt. Zudem fällt für Zinsen auf dem Langzeitkonto keine Abgeltungssteuer an. Erst in der Auszahlungsphase müssen Unternehmen Lohnsteuer abführen.

Voraussetzung für die Vorteile ist jedoch, dass das Zeitwertkonto strenge Vorgaben erfüllt. Zeitguthaben sind in Geldbeträge umzurechnen, Wertguthaben müssen in Euro ausgewiesen werden. Firmen müssen garantieren, dass sie Mitarbeitern mindestens den angesparten Geldbetrag ausbezahlen. Grundlage ist stets eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die bei Bedarf dem Finanzamt vorzulegen ist.

Wertguthaben müssen vollständig aufgebraucht werden können

Besondere Vorsicht ist bei Höhe und Gesamtumfang der Einzahlung geboten. Wertguthaben müssen in der Freistellungszeit vollständig aufgebraucht werden können. Darüber liegende Beträge sind bereits in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Je nach Ausgestaltung sollten Firmen die EInzahlungen auf Zeitwertkonten jährlich überprüfen. Bei unangemessen hohen Wertguthaben drohen sonst saftige Nachzahlungen. Wechseln Arbeitnehmer die Firma, können sie beim neuen Arbeitgeber eine Übernahme des bestehenden Langzeitkontos beantragen. Der muss zwar nicht zustimmen - dürfte das aber im Interesse einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit in der Regel tun.

Quelle: Markt und Mittelstand

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Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas

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