04.2017

Wunsch nach Zeitwertkonten wächst

Flexiblere Arbeitszeiten durch Ansparmodelle für Überstunden und Weihnachtsgeld

[...] Damit [mit Zeitwertkonten] kön­nen Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte punkten und die Zufriedenheit ihrer Mitar­beiter mit ihrem Arbeitsplatz deut­lich steigern.

„Solche Lösungen ermöglichen eine flexible Gestaltung der Lebens­arbeitszeit“, erläutert Stephanie Thomas, Rechtsanwältin und Steu­erberaterin der Wirtschaftskanzlei WWS, Mönchengladbach. Jeder Mitarbeiter, der in solche Konten Arbeitsentgelt oder Arbeitszeit wert­mäßig einzahlt, kann längere Aus­zeiten von der Arbeit nehmen, zum Beispiel für die Pflege von Famili­enangehörigen, Fortbildungen oder den vorzeitigen Ruhestand.“ [...]

[...] Allerdings stecken die Tücken im Detail. „Bei der Gestaltung von Mit­arbeitervereinbarungen muss jedes Unternehmen darauf achten, dass Zeitwertkonten keine Angriffspunk­te für die Finanzbehörden bieten“, betont die Expertin. [...]

[...] „Wenn die Mitarbeiter nach Tarif­vertrag bezahlt werden, muss die­ser auf mögliche Öffnungsklauseln geprüft werden“, macht Rebekka de Conno, WWS-Fachanwältin für Arbeitsrecht, auf einen weiteren wichtigen Punkt aufmerksam. [...]

[...] Grundsätzlich können Langzeit­konten mit jedem fest angestellten Mitarbeiter vereinbart werden. Weil diese jedoch keinen rechtlichen An­spruch auf solche Lösungen haben, muss eine Betriebs Vereinbarung die Details enthalten. „Sie muss regeln, welche Mitarbeiter Anspruch auf Zeitwertkonten haben, wofür die­se verwendet werden dürfen - bei­spielsweise vorzeitiger Ruhestand oder Sabbaticals - und welche Höchstbeiträge angespart wer­den dürfen“, sagt De Conno. [...]

[...] Wenn jedoch die „Auszahlung“ ansteht, müssen Lohnsteuern und andere Abgaben nachgezahlt wer­den. Der Arbeitnehmer kann auch dann von niedrigeren Steuersätzen profitieren. „Die Zeitguthaben sind in Geldbeträge umzurechnen und in Euro auszuweisen“, erläutert Thomas. [...]

[...] Die Wertguthaben selbst müs­sen während der Freistellungszeit vollständig aufgebraucht werden. Wenn Beträge übrig bleiben, müs­sen Steuern und Sozialabgaben in voller Höhe gezahlt werden. „Die Unternehmen sollten deshalb Zah­lungen auf Zeitwertkonten jährlich überprüfen“, rät Thomas. „Bei un­angemessen hohen Wertgutliaben drohen saftige Nachzahlungen.“ Wechseln Arbeitnehmer die Firma, können sie beim neuen Arbeitgeber eine Übernahme des bestehenden Langzeitkontos bean­tragen. Der sollte eine Übertragung nicht vorschnell ablehnen. „Mit einem kategorischen Nein können qualifizierte Bewerber abgeschreckt werden“ warnt WWS-Expertin Thomas.

Quelle: DVZ

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Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas

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Tel.: 0049 2166 971-130
sthomas@wws-mg.de

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Rebekka De Conno
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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E-Mail: rdeconno@wws-mg.de

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