04.2017
Wunsch nach Zeitwertkonten wächst
Flexiblere Arbeitszeiten durch Ansparmodelle für Überstunden und Weihnachtsgeld
[...] Damit [mit Zeitwertkonten] können Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte punkten und die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter mit ihrem Arbeitsplatz deutlich steigern.
„Solche Lösungen ermöglichen eine flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit“, erläutert Stephanie Thomas, Rechtsanwältin und Steuerberaterin der Wirtschaftskanzlei WWS, Mönchengladbach. Jeder Mitarbeiter, der in solche Konten Arbeitsentgelt oder Arbeitszeit wertmäßig einzahlt, kann längere Auszeiten von der Arbeit nehmen, zum Beispiel für die Pflege von Familienangehörigen, Fortbildungen oder den vorzeitigen Ruhestand.“ [...]
[...] Allerdings stecken die Tücken im Detail. „Bei der Gestaltung von Mitarbeitervereinbarungen muss jedes Unternehmen darauf achten, dass Zeitwertkonten keine Angriffspunkte für die Finanzbehörden bieten“, betont die Expertin. [...]
[...] „Wenn die Mitarbeiter nach Tarifvertrag bezahlt werden, muss dieser auf mögliche Öffnungsklauseln geprüft werden“, macht Rebekka de Conno, WWS-Fachanwältin für Arbeitsrecht, auf einen weiteren wichtigen Punkt aufmerksam. [...]
[...] Grundsätzlich können Langzeitkonten mit jedem fest angestellten Mitarbeiter vereinbart werden. Weil diese jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf solche Lösungen haben, muss eine Betriebs Vereinbarung die Details enthalten. „Sie muss regeln, welche Mitarbeiter Anspruch auf Zeitwertkonten haben, wofür diese verwendet werden dürfen - beispielsweise vorzeitiger Ruhestand oder Sabbaticals - und welche Höchstbeiträge angespart werden dürfen“, sagt De Conno. [...]
[...] Wenn jedoch die „Auszahlung“ ansteht, müssen Lohnsteuern und andere Abgaben nachgezahlt werden. Der Arbeitnehmer kann auch dann von niedrigeren Steuersätzen profitieren. „Die Zeitguthaben sind in Geldbeträge umzurechnen und in Euro auszuweisen“, erläutert Thomas. [...]
[...] Die Wertguthaben selbst müssen während der Freistellungszeit vollständig aufgebraucht werden. Wenn Beträge übrig bleiben, müssen Steuern und Sozialabgaben in voller Höhe gezahlt werden. „Die Unternehmen sollten deshalb Zahlungen auf Zeitwertkonten jährlich überprüfen“, rät Thomas. „Bei unangemessen hohen Wertgutliaben drohen saftige Nachzahlungen.“ Wechseln Arbeitnehmer die Firma, können sie beim neuen Arbeitgeber eine Übernahme des bestehenden Langzeitkontos beantragen. Der sollte eine Übertragung nicht vorschnell ablehnen. „Mit einem kategorischen Nein können qualifizierte Bewerber abgeschreckt werden“ warnt WWS-Expertin Thomas.
Quelle: DVZ
Korrespondenz mit:

Dr. Stephanie Thomas
Managing director,
lawyer,
tax consultant,
specialist solicitor for tax law
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Tel.: 0049 2166 971-130
sthomas@wws-mg.de

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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