04.2016

Win-win-Situation

Als Finanzierungsalternative entdecken Mittelständler momentan das Darlehen von Angehörigen oder Freunden. Damit so ein privater Kredit funktioniert, gilt es, ein paar Formalitäten zu beachten.

Bankkredite sind tür viele Unternehmen ein Graus. Eine vermeintlich unkomplizierte Alternative sind hingegen Darlehen von Angehörigen und Freunden. Die aktuelle Rechtsprechung erweitert hier den Gestaltungsspielraum, mahnt aber auch zur Weitsicht.

Viele mittelständische Firmen empfin­den den Zugang zum klassischen Bankkredit als aufwendig, zeitraubend und teuer. Auf der Suche nach Finanzierungs­alternativen ziehen viele Unternehmen die Finanzkraft von Verwandten und Freun­den in Betracht. Dies ist eine verlockende Option für alle Beteiligten. Jedoch sollten Darlehen aus dem Familien- und Freun­deskreis genauso gründlich ausgestaltet werden wie Verträge unter Fremden, rät die Niederrheinische Steuerberatungs- gescllschaft WWS. Andernfalls drohen Schwierigkeiten mit den Finanzbehörden.

 

Gute Konditionen, hohe Zinsen

Von privat gewährten Firmenkrediten kön­nen Kreditnehmer und -geber profitieren. Unternehmen ersparen sich eine zeitrau­bende Bonitätsprüfung und steigern ihre Liquidität zu vergleichsweise günstigen Konditionen. Private Kreditgeber hingegen erzielen für ihr Kapital höhere Zinserträ­ge als auf dem Festgeldkonto. Obendrein versteuern sie ihre Erträge unter Umstän­den nur mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent. Bedingung für den Steuervorteil ist aber, dass Kreditnehmer und Kreditge­ber keine „nahestehenden Personen“ im ju­ristischen Sinne sind. Maßgeblich dafür ist, ob einer der Vertragspartner einen „beherr­schenden Einfluss“ ausüben kann. Beispiel: Bleibt einem Unternehmer ein Bankkredit versagt und er greift auf die Finanzkraft sei­ner Eltern zurück, unterliegt er mangels Al­ternativen ihrem beherrschenden Einfluss.

Geld vom Ehepartner

Die aktuelle Rechtsprechung weitet die Steuervorteile für privat gewährte Firmen­kredite aus. Laut einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs gelten selbst Ehepartner nicht automatisch als nahestehende Perso­nen (BFH, Az. VIII R 8/14). Das Urteil ist insbesondere für familiengeführte Unter­nehmen interessant: Es lohnt sich nun zu prüfen, ob der Ehepartner als Kreditgeber der Firma infrage kommt.

Bei allen Vorteilen sollten allerdings die steuerlichen Fallstricke nicht außer Acht gelassen werden. Firmen können die Kre­ditkosten nur dann ais Betriebsausgaben oder Werbungskos­ten absetzen, wenn sie mit dem Kapital Einkünfte erzielen.

Erhöhte Vorsicht ist bei Investitionen in ge­mischt genutzte Wirtschaftsgüter wie einen Dienstwagen geboten. Wird ein Firmen-Pkw zu weniger als zehn Prozent dienstlich genutzt, gilt er als Privatvermögen. Dann können Unternehmen keine Kreditkosten steuerlich geltend machen. Wer ein Fahr­tenbuch führt, kann eventuelle Vorbehalte der Finanzbehörden leichter entkräften.

Schriftlicher Darlehensvertrag

Voraussetzung für die steuerliche Anerken­nung eines privaten Firmenkredites ist, dass die Vertragspartner marktübliche Konditi­onen vereinbaren. Daher ist ein schriftli­cher Darlehensvertrag dringend angeraten. Mündliche Absprachen wecken hingegen das Misstrauen der Finanzbehörden und sind kaum zu belegen. Marktüblich sind Verträge dann, wenn sie alle wichtigen As­pekte wie Zinssatz, Tilgung, Besicherung und Kündigungsrecht eindeutig regeln.

Doch damit nicht genug: Die Vertrags­partner sollten die Vereinbarungen nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern genauestens einhalten. Tipp für Kreditneh­mer: Sie sollten für die Zins- und Tilgungs­zahlungen frühzeitig Terminüberweisungen einrichten, um den Zahlungsverpflichtun­gen pünktlich nachzukommen. Kreditge­ber hingegen sollten den Kredit zum ver­einbarten Zeitpunkt zur Verfügung stellen und ausbleibende Zahlungen konsequent einfordern. Halten die Vertragspartner die vereinbarten Regeln nicht genau ein, ruft das meist den Fiskus auf den Plan und die Steuervorteile geraten ins Wanken.

Win-win-Situation

Grundsätzlich sollten Kreditnehmer und -geber Darlehensverträge vorab mit ihrem Steuerberater besprechen - dann sind Dar­lehen im Familien- und Freundeskreis eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Quelle: Dachbau Magazin

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Stefan Rattay
Geschäftsführer, Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
Tel.: 0241 886 96-0
Fax: 0241 88696-11
E-Mail: srattay@wws-ac.de

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