07.2015

Wie viel für Praktikanten

Praktika sind für Unternehmen eine gute Möglichkeit um Nachwuchs­kräfte kennen zu lernen und die Möglichkeit einer dauerhaften Zusam­menarbeit auszuloten. Doch Vorsicht: Durch das Mindestlohngesetz gelten auch für Praktika seit Jahresbeginn verschärfte Vorgaben. Was Unterneh­men und Praktikanten beachten sollten.

Die Planung und Durchführung von Prak­tika erfordert Weitsicht, warnt die Wirt­schaftskanzlei WWS aus Mönchenglad­bach. Insbesondere die Entlohnung und Prakti­kumsdauer müssen sorgfältig festgelegt wer­den. Andernfalls drohen Unternehmen hohe Nachzahlungen und empfindliche Bußgelder. Grundsätzlich haben auch Praktikanten An­spruch auf den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Zu den praxisrelevantesten Ausnahmen zählen Pflichtpraktika, die im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder auf Anwei­sung einer Schule erfolgen. Auch bei freiwilli­gen Praktika, die der beruflichen Orientierung dienen oder während eines Studiums oder einer Ausbildung durchgeführt werden, kann die Mindestlohnpflicht entfallen.

Unternehmen soll­ten Anlass und Beweggründe für ein Praktikum immer dokumentieren. Dazu können sie sich etwa die Praktikumspflicht von der Bildungsein­richtung bestätigen lassen und das Dokument zusammen mit der Studien- oder Ausbildungs­ordnung in der Personalakte aufbewahren. In jedem Fall müssen Unternehmen darauf achten, einen Praktikumsvertrag abzuschließen, der die wesentlichen Punkte festhält.

Maximal drei Monate

Zentrale Voraussetzung für die Mindestlohnbe­freiung bei freiwilligen Praktika ist, dass sie ma­ximal drei Monate dauern. „Wird die Höchst­dauer auch nur geringfügig überschritten, ist ab dem ersten Praktikumstag rückwirkend der Mindestlohn fällig", warnt Rebekka De Conno, Rechtsanwältin der WWS. Allzu kurze Praktika sind in der zunehmend komplexen Berufswelt für Unternehmen und Praktikanten selten sinn­voll.

Schnell vergehen einige Wochen, bis der Praktikant sich einarbeitet und einbringen kann Hier eröffnet das Mindestlohngesetz Spiel­räume, die Beschäftigungszeit im selben Unter­nehmen auszudehnen. Verschiedene Praktika lassen sich kombinieren, so dass Praktikanten theoretisch über ein halbes Jahr lang ohne An­spruch auf Mindestlohn beschäftigt werden können. „Das Zusammenlegen von Praktika unterliegt aber engen Grenzen", betont De Conno. Möglich sind zwei aufeinander fol­gende Pflichtpraktika, wenn der Lehrplan einer Bildungseinrichtung zwei Pflichtpraktika vor­sieht. Auf ein freiwilliges Orientierungsprakti­kum kann ein Pflichtpraktikum oder ein freiwil­liges ausbildungsbegleitendes Praktikum folgen. Vom Mindestlohn ausgenommen sind auch freiwillige ausbildungsbegleitende Praktika, wenn sie mit einem Pflichtpraktikum kombiniert werden. Bei allen anderen Kombinationen greift beim zweiten Praktikum die Mindestlohnpflicht.

Angemessene Vergütung

Auch ohne Mindestlohn haben Praktikanten Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Richtschnur sind die vom Bundesinstitut für Be­rufsbildung veröffentlichten Ausbildungsvergü­tungen. Ein Anspruch auf Vergütung entfällt nur in Ausnahmefällen, wenn etwa ein Prakti­kant nur sehr kurz im Unternehmen ist oder nur passiv am Arbeitsprozess teilnimmt.

Laut Mindestlohngesetz steht der Erwerb prak­tischer Kenntnisse und Erfahrungen eindeutig im Vordergrund, und nicht die Arbeitsleistung. „Bereits aus der Stellenausschreibung sollte klar hervorgehen, dass das Praktikumsverhältnis auf die Wissensvermittlung abzielt", rät WWS- Anwältin De Conno. Überwiegt hingegen der wirtschaftliche Nutzen für das Unternehmen, wird aus dem Praktikum schnell ein verdecktes Arbeitsverhältnis.

Quelle: pbs Aktuell

 

Korrespondenz mit:

Rebecca De Conno

Rebekka De Conno, LL.M.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Tel.: 02166 971-128
Fax: 02166 971-173
rdeconno@wws-mg.de

Zurück

Auf dem neuesten Stand

Unser Mitarbeiter befassen sich für unsere Mandanten laufend mit aktuellen Themen aus

Wirtschaftsprüfung ›

Wirtschaftsprüfung

Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen auch Ihren Jahresabschluss, implementieren Risikofrüherkennungs- und Kontrollsysteme, achten auf Compliance Regeln und haben aktuelle Entscheidungen fest im Blick.

Steuerberatung ›

Steuerberatung

Unsere Steuerberater informieren unsere Mandanten laufend über steuerrelevante Neuigkeiten: neue Unterstützungsangebote, geänderte Antragsfristen, außergewöhnliche Gestaltungsmöglichkeiten u. v. m.

Rechtsberatung ›

Rechtsberatung

Welche Entscheidungen haben welche Auswirkungen auf Ihr Geschäft? Unsere Rechtsberatung informiert unsere Mandanten laufend über Änderungen in verschiedenen für sie relevanten Rechtsgebieten.

Kanzleizeitschrift

Laden Sie sich hier unsere aktuelle Kanzleizeitschrift "WegWeiSer" herunter.

Archiv