11.2016

WIe Sie Zeitwertkonten richtig nutzen!

ln der modernen Arbeitswelt gewinnen Zeitwertkonten zunehmend an Bedeutung. Arbeitgeber und Arbeitneh­mer sollten die steuerlichen Vorgaben genau beachten. Sonst droht der Verlust attraktiver Steuervorteile.

Qualifizierte Fach- und Führungskräfte gewinnen

Was in vielen Großunternehmen bereits selbstverständ­lich ist, hält vermehrt Einzug in den breiten Mittelstand: Zeitwertkonten sind ein beliebtes Mittel, um die Lebens­arbeitszeit flexibel zu gestalten. So punkten Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräf­te und steigern die Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter. Zeitwertkonten - auch Langzeitkonten genannt - ermög­lichen Mitarbeitern längere Auszeiten vom Job, etwa für Familienaufgaben, Fortbildungen oder den vorzeitigen Ruhestand.

Doch bei Zeitwertkonten stecken die Tücken im Detail. Unternehmer sollten die Vereinbarungen so gestalten und durchführen, dass sie keine Angriffspunkte für die Finanz­behörden bieten.

Firmen können Langzeitkonten grundsätzlich mit allen Arbeitnehmern vereinbaren. Dies gilt gleichermaßen für Berufsanfänger wie Stammkräfte, egal, ob in Vollzeit oder Teilzeit. Jedoch sind Zeitwertkonten für die Chefetage wie etwa GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktien­gesellschaften rechtlich bedenklich. Laut aktuellem Urteil des Bundesfinanzhofs sind Langzeitkonten mit deren Aufgabenbereich nicht vereinbar (BFH, Az. I R 26/15).

Die Finanzrichter werten in solchen Fällen Einzahlungen auf Zeitwertkonten als verdeckte Gewinnausschüttung oder als lohnsteuerpflichtig. Noch ist unklar, ob es Aus­nahmen gibt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Für ihre Altersvorsorge sollten Führungs­kräfte mit Organstellung sicherheitshalber alternative Modelle in Betracht ziehen.

Erfüllung strenger Vorgaben unabdingbar

Zeitwertkonten ermöglichen Arbeitnehmern spürbare finanzielle Vorteile. Überstunden, Urlaubsgeld, Provisi­onen oder Boni werden Mitarbeitern nicht ausgezahlt, sondern als Gutschrift auf dem Langzeitkonto steuer- und sozialabgabenfrei angespart. Die Abgaben werden erst bei Auszahlung in der Freistellungszeit oder der Zeit zwischen Beendigung der Arbeitstätigkeit und dem Be­ginn der Rentenzahlungen fällig. So wird das Entgelt über einen längeren Zeitraum gestreckt und der Lohnsteuer­satz sinkt. Zudem fällt für Zinsen auf dem Langzeitkonto keine Abgeltungssteuer an.

Erst in der Auszahlungsphase müssen Unternehmen die Lohnsteuer abführen. Voraussetzung für die Vorteile ist jedoch, dass das Zeitwertkonto strenge Vorgaben er­füllt. Zeitguthaben sind in Geldbeträge umzurechnen und Wertguthaben in Euro auszuweisen. Firmen müs­sen garantieren, dass sie Mitarbeitern mindestens den angesparten Geldbetrag ausbe­zahlen. Grundlage ist stets eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die bei Bedarf beim Finanzamt vorgelegt werden kann.

Chancen und Risiken abwägen

Besondere Vorsicht ist bei Höhe und Gesamtumfang der Einzahlung geboten. Wertguthaben müssen in der Freistellungszeit vollständig aufgebraucht werden kön­nen. Darüber liegende Beträge sind bereits in der Anspar­phase Steuer- und sozialabgabenpflichtig. Je nach Aus­gestaltung sollten Firmen Zahlungen auf Zeitwertkonten jährlich überprüfen. Bei unangemessen hohen Wertgut­haben drohen saftige Nachzahlungen.

Kaum einem Unternehmen bleibt das Thema auf Dauer erspart. Wechseln Arbeitnehmer die Firma, können sie beim neuen Arbeitgeber eine Übernahme des bestehen­den Langzeitkontos beantragen. Zwar muss der neue Arbeitgeber nicht zustimmen, doch sollten Firmen eine Übertragung nicht vorschnell ablehnen.

Immerhin könnte man einen Wunschkandidaten mit einem kategorischen „Nein“ abschrecken. Unternehmen sollten das Thema Zeitwertkonten nicht per se ausblen­den. Es empfiehlt sich eine eingehende Prüfung, um Chancen und Risiken auszuloten.

Quelle: Industriebedarf

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Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas

Managing director,
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