03.2012

Wie können Unternehmen vermeiden, dass das Finanzamt Verspätungszuschläge erhebt?

Eine Frage an Dr. Axel Knoth; WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH

Unternehmen sollten Fristen der Finanzbehörden sehr ernst nehmen. Anträge auf Fristverlängerung werden immer häufiger abgelehnt. Es sind frühzeitig organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um alle Termine einzuhalten. Andernfalls drohen hohe Zusatzkosten. Bei Steuererklärungen kann ein Verspätungszuschlag von 0,5 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat anfallen. Bei Steuerschulden berechnet der Fiskus einen Säumniszuschlag von 1 Prozent je überschrittenem Monat. Tipp: In Abstimmung mit den steuerlichen Beratern zeitliche Reserven im Prozessablauf erkennen und nutzen.

 

Korrespondenz mit

Portrait & Vita
Dr. Axel Knoth
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Quelle

Der Handel

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