09.2017

Werbungskosten - Feiern mit dem Fiskus

Feiern im Kollegenkreis sind unter Umständen als Werbungs­kosten steuerlich absetzbar. Dies ermöglicht die neue Recht­sprechung. Bis vor kurzem noch vertrat der Fiskus die Ansicht, dass Festivitäten wie Jubiläums­oder Geburtstagsfeiern im Unternehmen grundsätzlich privat sind. Zwei Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) räumen mit dieser Sichtweise auf. Im ersten BFH-Urteil vertreten die Richter die Ansicht, dass ein Dienstjubiläum immer ein be­rufsbezogenes Ereignis darstellt (Az. VI R 24/15). Das zweite BFH-Urteil geht noch einen Schritt weiter (Az. VI R 7/16).

Auch die Feier von privaten Ereignissen wie Geburtstagen kann steuerlich begünstigt sein. Entscheidend ist, ob eine Feier das Merkmal „beruflich ver­anlasst“ erfüllt. Das hängt von Details ab. Wichtig ist. dass Gastgeber die Einwilligung des Arbeitgebers einholen und ihn in die Organisation einbeziehen. Dazu zählt die Festlegung des Zeitraums, der zumindest teil­weise in der regulären Arbeits­zeit liegen sollte. Die Feier sollte in den Geschäftsräumen statt­finden. Richten Gastgeber ihre Feier in einem Lokal oder zu Hause aus, geht der Werbungs­kostenabzug schnell verloren. Das Finanzamt sieht darin be­reits ein Indiz für eine private Veranstaltung.

Entscheidend ist der Teil­nehmerkreis. Besonders kritisch sieht das Finanzamt hin, wenn Steuerzahler zusammen mit Arbeitskollegen, Freunden und Verwandten feiern. Sicherheits­halber sollten Gastgeber nur Firmenangehörige einladen.

Doch Vorsicht: Finanzbeamte könnten den Verdacht hegen, dass der eine oder andere Kolle­ge auch zum Freundeskreis gehört. Die Einladung sollte nicht individuell, sondern nach einem allgemeinen Kriterium erfolgen, etwa an „alle Kollegen der Ver­triebsabteilung". Die Ausgaben sollten pro Person 35 Euro nicht überschreiten. Besondere Vor­sicht ist bei Feiern aus rein privaten Anlässen wie Geburts­tagen oder Hochzeiten geboten. Neben der Firmenfeier sollte eine weitere Feier im privaten Umfeld stattfinden. Eine beweis­sichere Dokumentation ist Pflicht.

Quelle: Der Handel

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Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas

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