03.2017
Elektromobilität: Weitere Steuervorteile für den Arbeitnehmer bei Privatnutzung des PKWs
Steuervorteile gewährt der Fiskus nicht nur auf dem Firmengelände (CARE konkret berichtete in der letzten Ausgabe), sondern auch beim Mitarbeiter zu Hause, sagt Stefan Rattay, Steuerberater der Kanzlei WWS in Aachen.
Hier sponsert das Finanzamt alle Kosten rund um die Ladestation etwa in der Privatgarage, jedoch nicht das Aufladen selbst. Das Gehaltsextra bleibt steuerfrei, wenn Firmen Geräte zeitweise unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung überlassen. Begünstigt ist neben der Anschaffung des Ladegerätes auch die Inbetriebnahme und Wartung. Grundlage ist ein Überlassungsvertrag, der alle Modalitäten regelt. Der Vertrag sollte nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch alle steuerlichen Aspekte berücksichtigen, damit es für die Vertragspartner nicht zu bösen Überraschungen kommt. Hierzu zählen etwa die Nutzungsdauer und die Rückgabebedingungen. Andernfalls drohen spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung saftige Nachzahlungen. Darüber hinaus sollten die Vertragspartner die Haftung bei Schäden oder Diebstahl sowie die Nutzung durch Dritte regeln. Im Dialog mit ihren Fachberatern können Firmen sinnvolle Gestaltungsoptionen ausloten.
Die Großzügigkeit des Fiskus hat Grenzen. Nicht steuerbefreit sind Geräte, die in den dauerhaften Besitz von Mitarbeitern übergehen. Hier räumt der Gesetzgeber immerhin noch eine pauschale Lohnversteuerung mit 25 Prozent der Aufwendungen ein. Gleiches gilt für den Fall, dass Arbeitnehmer selbst eine Ladestation anschaffen und der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. In jedem Fall sollten Firmen den Aufwand immer genau dokumentieren und Belege wie Rechnungen und Kontoauszüge zum jeweiligen Lohnkonto nehmen. So lassen sich Rückfragen von Finanzbeamten leichter klären.
Auch bei der Elektromobilität müssen Unternehmen die steuerlichen Grundsätze für Gehaltsextras genau einhalten. Firmen dürfen Zuwendungen nur zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Arbeitslohn gewähren. Eine Umwandlung von Gehaltsbestandteilen führt zum Verlust der Steuerbefreiung. Auch Gegenleistungen des Arbeitnehmers wie Mehrarbeit oder Lohnverzicht sind tabu. Besondere Vorsicht ist bei der Einstellung neuer Mitarbeiter geboten. Zusagen im Rahmen der Gehaltsverhandlung wertet das Finanzamt schnell als regulären Gehaltsbestandteil. Firmen sollten bei Gehaltsextras immer eine separate Vereinbarung abschließen und zusammen mit den Lohnunterlagen aufbewahren.
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