10.2013

Weihnachtsgeld? Mehr Chance als teure Verpflichtung!

Weihnachtsgeld? Mehr Chance als teure Verpflichtung!

Haben Mitarbeiter Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation, so kann dies auf dreierlei Arten begründet sein: Es steht so in ihrem Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag – oder es ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgesetz.

„Zahlen Arbeitgeber 3 Jahre hintereinander Weihnachtsgeld, ohne darauf hinzuweisen, dass sie sich damit nicht binden wollen, entsteht meist eine dauerhafte Verpflichtung“, verrät mir Rechtsanwältin Rebekka De Conno von der Mönchengladbacher Wirtschaftskanzlei WWS. In Fachkreisen werde dies „betriebliche Übung“ genannt.

Kein Wunder, dass so mancher Unternehmer solch “freiwilliges” Weihnachtsgeld lieber an an Bedingungen knüpft. Doch Obacht: Hierbei schleichen sich schnell Fehler ein — und die können teuer werden: „Zum einen hat die Rechtsprechung im Laufe der letzten Jahre viele bisherige Vertragsregelungen für unwirksam erklärt, zum anderen schließen sich einige Formulierungen aus“, warnt die Expertin.

Quelle: Creditreform Magazin

 

Korrespondenz mit:

Rebecca De Conno

Rebekka De Conno, LL.M.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Tel.: 02166 971-128
Fax: 02166 971-173
rdeconno@wws-mg.de

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