04.2012

Was Spender wissen sollten

MILDE GABEN

Im Dezember sind die Menschen freigebig. Einige Tipps, damit Sie nicht reinfallen.

Von Peter Kurz
Düsseldorf. „Im Dezember wird das Zwei- bis Dreifache von dem gespendet, was sonst monatlich gegeben wird", sagt Burkhard Wilke, Geschäftsführer des Deutschen Zentralinstituts für Soziale Fragen (DZI) in Berlin. Gerade in der Weihnachtszeit, in der die Bereitschaft der Menschen zum Geben hoher ist, wird vermehrt um Spenden geworben. Hier gilt es, nicht unseriösen Sammlern auf den Leim zu gehen.

Spenden an der Haustür
Manch einer meint, man könne es sich ja immer noch anders überlegen, wenn man die Spende oder auch eine unterschriebene Fördermitgliedschaft später wieder rückgängig machen möchte. Doch so einfach ist das nicht. Denn das Recht zum Widerruf gibt der Paragraf 312 des Bürgerlichen Gesetzbuches grundsätzlich nur bei Geschäften, die eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand haben. Bei der Spende hingegen gibt der Spender ja unentgeltlich etwas ab. Auf einen einfachen Ausstieg aus der einmal getroffenen Entscheidung sollte man sich daher nicht verlassen. Umso mehr gilt es, vorsichtig zu sein.

Seriösität des Spendensammlers
Wie lässt sich feststellen, dass das Geld bei den Bedürftigen ankommt, für die es bestimmt ist? Wichtiger Indikator ist hier das vom DZI verliehene Spendensiegel. Derzeit haben 262 Organisationen das Recht, damit für ihre Seriosität zu werben. Die Spenderberatung des DZI ist eine unabhängige wissenschaftliche Dokumentations- und Auskunftsstelle. Organisationen mit dem Siegel werden jährlich geprüft. Das heißt nicht, dass Organisationen ohne Siegel automatisch unseriös sind. Jedoch kann hier Anlass bestehen, genauer hinzusehen. Auch hier hilft die DZI-Spenderberatung mit Auskünften weiter. (Anfrage an: sozialinfo@dzi.de).

Nicht unter Druck setzen lassen
Experten raten, nicht unüberlegt zu spenden und vor allem: sich nicht von emotionalen oder psychischen Druckmitteln drängen zu lassen. Gerade das Zeigen von Elendsbildern sei oftmals ein Anzeichen für fehlende Seriosität. Seriöse Spendenorganisationen lassen dem Spender Zeit, geben ihm Informationsmaterial an die Hand - und auch ein Überweisungsformular.

Bei der Steuer geltend machen
Gegenüber der Sammelbüchse, die einem in der Einkaufszone unter die Nase gehalten wird, hat die Überweisung vor allem auch diesen Vorteil: Man kann die Allgemeinheit bei der Spende mit in s Boot ziehen - über die Steuererklärung. Laut Statistischem Bundesamt liegt allein das Volumen der steuerlich geltend gemachten Spenden bei jährlich rund vier Milliarden Euro. Steuerberater Thomas Göbel von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft WWS in Mönchengladbach erklärt: „Spenden in Sammeldosen oder 'Klingelbeuteln' werden von den Finanzbeamten grundsätzlich nicht berücksichtigt, da der Nachweis fehlt." Bei Spenden bis zu einer Summe von 200 Euro genügt dem Finanzamt ein einfacher Zahlungsnachweis per Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug, der mit der Steuererklärung einzureichen ist. Für Spenden über 200 Euro verlange das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster, die vom Spendenempfänger ausgestellt wird.

Weitere Infos, was beim Spenden zu beachten ist:
dzi.de und spenden.de

 

Korrespondenz mit

Thomas Göbel, Steuerberater

Zurück

Auf dem neuesten Stand

Unser Mitarbeiter befassen sich für unsere Mandanten laufend mit aktuellen Themen aus

Wirtschaftsprüfung ›

Wirtschaftsprüfung

Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen auch Ihren Jahresabschluss, implementieren Risikofrüherkennungs- und Kontrollsysteme, achten auf Compliance Regeln und haben aktuelle Entscheidungen fest im Blick.

Steuerberatung ›

Steuerberatung

Unsere Steuerberater informieren unsere Mandanten laufend über steuerrelevante Neuigkeiten: neue Unterstützungsangebote, geänderte Antragsfristen, außergewöhnliche Gestaltungsmöglichkeiten u. v. m.

Rechtsberatung ›

Rechtsberatung

Welche Entscheidungen haben welche Auswirkungen auf Ihr Geschäft? Unsere Rechtsberatung informiert unsere Mandanten laufend über Änderungen in verschiedenen für sie relevanten Rechtsgebieten.

Kanzleizeitschrift

Laden Sie sich hier unsere aktuelle Kanzleizeitschrift "WegWeiSer" herunter.

Archiv