12.2011

Was Spender wissen sollten

MILDE GABEN Im Dezember sind die Menschen freigebig. Einige Tipps, damit Sie nicht reinfallen.

Von Peter Kurz

(…)

Bei der Steuer geltend machen

Gegenüber der Sammelbüchse, die einem in der Einkaufszone unter die Nase gehalten wird, hat die Überweisung vor allem auch diesen Vorteil: Man kann die Allgemeinheit bei der Spende mit ins Boot ziehen – über die Steuererklärung. Laut Statistischem Bundesamt liegt allein das Volumen der steuerlich geltend gemachten Spenden bei jährlich rund vier Milliarden Euro. Steuerberater Thomas Göbel von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft WWS in Mönchengladbach erklärt: „Spenden in Sammeldosen oder ‚Klingelbeuteln‘ werden von den Finanzbeamten grundsätzlich nicht berücksichtigt, da der Nachweis fehlt“. Bei Spenden bis zu einer Summe von 200 Euro genügt dem Finanzamt ein einfacher Zahlungsnachweis per Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug, der mit der Steuererklärung einzureichen ist. Für Spenden über 200 Euro verlange das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster, die vom Spendenempfänger ausgestellt wird.

Quelle: Westdeutsche Zeitung

 

Korrespondenz mit:

Thomas Göbel, Steuerberater bei der WWS Gruppe

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