06.2012

Vorsicht Steuerzuschlag!

Die Finanzbeamten reagieren auf Fristversäumnisse zurzeit besonders scharf.

(…)

„Wenn Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht einreichen, liegt es im Ermessen des Finanzamts, einen Verspätungszuschlag zu verlangen“, erklärt Axel Knoth, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Kanzlei WWS in Mönchengladbach.

(…)

Spielraum für Gebühren

(…)

Das Finanzamt darf einen Verspätungszuschlag von 0,5 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat erheben. „Bei Wiederholungen besteht die Möglichkeit, auch weit höhere Zuschläge zu veranschlagen“, warnt Knoth. Und zwar bis zu zehn Prozent der Steuern, maximal 25 000 Euro.

(…)

„Es liegt im Ermessen des Finanzamts, ob und wie viel Verspätungszuschläge es verlangt.“

 

Korrespondenz mit

Portrait & Vita
Dr. Axel Knoth
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Zurück

Auf dem neuesten Stand

Unser Mitarbeiter befassen sich für unsere Mandanten laufend mit aktuellen Themen aus

Wirtschaftsprüfung ›

Wirtschaftsprüfung

Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen auch Ihren Jahresabschluss, implementieren Risikofrüherkennungs- und Kontrollsysteme, achten auf Compliance Regeln und haben aktuelle Entscheidungen fest im Blick.

Steuerberatung ›

Steuerberatung

Unsere Steuerberater informieren unsere Mandanten laufend über steuerrelevante Neuigkeiten: neue Unterstützungsangebote, geänderte Antragsfristen, außergewöhnliche Gestaltungsmöglichkeiten u. v. m.

Rechtsberatung ›

Rechtsberatung

Welche Entscheidungen haben welche Auswirkungen auf Ihr Geschäft? Unsere Rechtsberatung informiert unsere Mandanten laufend über Änderungen in verschiedenen für sie relevanten Rechtsgebieten.

Kanzleizeitschrift

Laden Sie sich hier unsere aktuelle Kanzleizeitschrift "WegWeiSer" herunter.

Archiv