06.2012
Vorsicht Steuerzuschlag!
Die Finanzbeamten reagieren auf Fristversäumnisse zurzeit besonders scharf.
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„Wenn Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht einreichen, liegt es im Ermessen des Finanzamts, einen Verspätungszuschlag zu verlangen“, erklärt Axel Knoth, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Kanzlei WWS in Mönchengladbach.
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Spielraum für Gebühren
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Das Finanzamt darf einen Verspätungszuschlag von 0,5 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat erheben. „Bei Wiederholungen besteht die Möglichkeit, auch weit höhere Zuschläge zu veranschlagen“, warnt Knoth. Und zwar bis zu zehn Prozent der Steuern, maximal 25 000 Euro.
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„Es liegt im Ermessen des Finanzamts, ob und wie viel Verspätungszuschläge es verlangt.“
Quelle
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