12.2013

Vorsicht bei Geldleihe unter Freunden und Verwandten

Wer Verwandten oder Freunden Geld borgt, kann in eine böse Steuerfalle laufen. Das Finanzamt kann entgangene Zinseinnahmen als Schenkung werten und dafür Schenkungsteuer kassieren. Was bei Darlehen von Privat an Privat zu beachten ist, markiert Stephanie Thomas, Rechtsanwältin und Steuerberaterin der WWS.

Innerhalb der Familie oder unter guten Freunden greift man sich finanziell gerne unter die Arme. Meist werden Darlehen zinslos oder zu einem sehr niedrigen Zinssatz gewahrt. Leicht übersehen Darlehensgeber dabei eine vertrackte Steuerfalle: Die Finanzbehörden können zu geringe Zinsen als Schenkung des Darlehensgebers an den Darlehensnehmer werten. Werden private Forderungen über einen längeren Zeitraum nicht beglichen, kann Schenkungsteuer anfallen, warnt die Mönchengladbacher Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei WWS. Für die Steuernachzahlung kann das Finanzamt sowohl den Beschenkten als auch den Schenker zur Kasse bitten.

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„Nicht selten stellen sich Verwandte und Freunde über Jahre Geld zur Verfügung, ohne dafür Zinsen zu berechnen“, sagt Dr. Stephanie Thomas. Rechtsanwältin und Steuerberaterin der WWS. „Die Finanzverwaltung wertet dies als zinslose Darlehensverträge.“ Privatdarlehen an Ehepartner, Kinder oder Enkel sind meistens unproblematisch, denn der Gesetzgeber räumt hier hohe Freibeträge bei der Schenkungsteuer ein.

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„Bei Privatdarlehen mit einem Zinssatz von bis zu 3 Prozent gehen die Finanzbehörden regelmäßig von einer Schenkung aus“, warnt WWS-Expertin Dr. Stephanie Thomas.

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Wer mit Privatdarlehen in das Visier der Finanzbehörden gerät, sollte sich nach Rücksprache mit seinem Steuerberater zur Wehr setzen, rät Dr. Thomas von der WWS.

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Quelle: IT Freelancer Magazin

Die Experten der WWS-Gruppe beraten Selbständige und Existenzgründer im Rahmen der Steuerberatung auch in Fragen von Privatdarlehen.

 

Korrespondenz mit:

Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas
Rechtsanwältin / Steuerberaterin
Fachanwältin für Steuerrecht
Tel.: 02166 971-130
Fax: 02166 971-200
E-Mail: sthomas@wws-mg.de

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