08.2013

Verwandten-Darlehen

Ein Darlehen unter Verwandten oder Freunden ist nicht ungewöhnlich. Doch woran manch einer nicht denkt: Es droht eine Steuerfalle. Sind nämlich die vereinbarten Zinsen zu niedrig oder wird das Darlehen zinslos gewährt, kann dies vorn Finanzamt als Schenkung ausgelegt werden. Dann könnte Schenkungsteuer fällig werden.

Für die Steuernachzahlung, so warnt Stephanie Thomas, Fachanwältin für Steuerrecht in der Mönchengladbacher Wirtschaftskanzlei WWS, kann das Finanzamt den Beschenkten und den Schenker zur Kasse bitten.

Privatdarlehen an Ehepartner. Kinder oder Enkel sind meistens unproblematisch, denn der Gesetzgeber räumt hier hohe Freibeträge bei der Schenkungsteuer ein. Aber schon bei Privatdarlehen an andere Verwandte wie Großeltern, Eltern oder Geschwister sowie an Nichtverwandte ist erhöhte Vorsicht geboten. Hier liegt der persönliche Freibetrag nur bei 20 000 Euro — und zwar für alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren.

Bei einem unverzinslichen Darlehen von 50 000 Euro über einen Zeitraum von acht Jahren droht beispielsweise eine Überschreitung des Freibetrages. Denn die Finanzbehörden würden einen fiktiven Zinssatz von 5,5 Prozent pro Jahr ansetzen.

Auch wer einen sehr niedrigen Zinssatz vereinbart, werde steuerpflichtig. Bei Privatdarlehen mit einem Zinssatz von bis zu drei Prozent gehen die Finanzbehörden regelmäßig von einer Schenkung aus. Wer Darlehen von Privat an Privat vereinbart, sollte vorher steuerlichen Rat einholen, um alle Fallstricke von vornherein zu umgehen.

Quelle: Westdeutsche Zeitung

 

Korrespondenz mit:

Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas
Rechtsanwältin / Steuerberaterin
Fachanwältin für Steuerrecht
Tel.: 02166 971-130
Fax: 02166 971-200
E-Mail: sthomas@wws-mg.de

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