12.2018

Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser

Wer Freunden eine höhere Summe leiht, sollte das schriftlich festhalten.

(...) Wenn im Verwendungszweck einer Überweisung die gleichen Dinge stehen, die auch in einem Vertrag stehen müssten, sei die Überweisung ein dem Vertrag gleichwertiger Beleg, sagt Stephanie Thomas von der Steuer- und Rechtsberatung WWS. Nur schreibe man eben meistens keinen Vertrag in eine Betreffzeile. (...)

(...) Wer keine Lust hat, lange um sein Geld zu kämpfen, sollte also einen klassischen Vertrag abschließen. Was darin stehen muss: Wann wie viel Geld von wem an wen gezahlt wurde, und, dass der künftige Gläubiger das Geld auch zurückbekommen soll. Datum, Unterschrift - fertig. WWS-Expertin Thomas sagt, es sei sogar möglich, einen Rückzahlungszeitpunkt festzulegen. Wenn es keinen festen Rückzahlungszeitpunkt gebe, könne man als Gläubiger den Vertrag kündigen. Dann habe der Schuldner drei Monate Zeit, das Geld zurückzugeben. Je nachdem, ob der Schuldner dann zahlt oder nicht, drohen diesem dann nach einiger Zeit auch Pfändungen. Gläubiger sollten dabei beachten: Drei Jahre nach der Kündigung des Kreditvertrages verjährt der Anspruch des Gläubigers, sein Geld zurückzubekommen. Bis dann sollte es also wirklich da sein. (...)

(...) Leihgeschäfte unter Freunden sind steuerfrei, wenn die verliehene Summe nicht verzinst wird. Wenn der Geldgeber aber Zinsen verlangt, kommt das Finanzamt ins Spiel - dann wird eine Steuer auf die Zinseinnahmen fällig, meist die Abgeltungssteuer. Aber auch die Höhe der verliehenen Geldsumme spielt eine Rolle, wie Stephanie Thomas von der Steuer- und Rechtsberatung WWS erläutert.(...)

(...) Der Schenkungssteuersatz variiert zwischen sieben und 50 Prozent, abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe der Geldsumme, um die es geht. Nur, wenn der Kredit mit Konditionen vergeben wird, die mit denen am Markt vergleichbar sind, sehe das Finanzamt davon ab, eine Schenkungssteuer zu erheben, sagt Thomas. (...)

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Korrespondenz mit:

Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas

Managing director,
lawyer,
tax consultant,
specialist solicitor for tax law

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Tel.: 0049 2166 971-130
sthomas@wws-mg.de

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