11.2014

Überstunden attraktiv machen

Nachschlag gefällig?

Überstunden sorgen schnell für Streit zwischen Arbeit-nehmer und Arbeitgeber. Dabei lassen sich viele Auseinandersetzungen vermeiden - der Beitrag zeigt Regelungen, von denen beide Seiten profitieren.

Urlaubszeit, die winterbedingte Krankheitswelle oder ein Terminauftrag: Schnell kann es auch in Handwerksunternehmen zu Personalengpässen kommen. In diesen Fällen erwarten Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern meist Überstunden, um das Arbeitsaufkommen erledigen zu können. Doch dabei ist Vorsicht geboten: Überstunden bergen ein erhebliches Konfliktpotenzial, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten, die oft vor dem Arbeitsgericht enden. Unternehmen sind daher gut beraten, für Überstunden im Vorhinein klare Bedingungen zu vereinbaren.

Viele Arbeitnehmer erdulden Überstunden, ohne dass hierfür eine rechtliche Grundlage existiert. Das Recht, Überstunden anzuordnen, muss im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat verankert sein. Ohne vertragliche Regelung dürfen Arbeitgeber nur in betrieblichen Notfällen Überstunden anordnen. Dazu zählen geschäftskritische Ereignisse wie Brand- oder Sturmschäden. Allgemeine Personalengpässe hingegen rechtfertigen keine Überstunden.

Überstunden attraktiv machen

Unternehmen sollten möglichst schon im Arbeitsvertrag eine Überstundenklausel aufnehmen. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Sie haben von Anfang an Klarheit, wann und zu welchen Konditionen Überstunden oder auch Sonn- und Feiertagsarbeit anfallen können. Ziel sollte sein, Überstunden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiv zu machen. Firmen können etwa durch entsprechende Vertragsklauseln regeln, dass ein bestimmtes Überstundenkontingent mit dem Fixgehalt abgegolten wird und darüber hinausgehende Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden. Reizvoll für Arbeitnehmer sind Überstundenzuschläge von bis zu 25 Prozent, die am Monatsende die Gehaltszahlung spürbar aufbessern. Besonders vorteilhaft sind Lohnzuschläge für Überstunden an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht: Hier fallen innerhalb bestimmter Grenzen keine Steuer- und Sozialversicherungsabgaben an. Eine weitere Option sind Jahresarbeitszeitkonten.

Wo ist die Grenze?

Wie viele unbezahlte Überstunden dürfen monatlich anfallen - in dieser Frage besteht keine Rechtssicherheit. Die Gerichte halten bei einer 40-Stunden-Woche zwei bis acht Stunden pro Woche für angemessen. Maßgeblich für die Zahl der unbezahlten Überstunden ist vor allem die Gehaltshöhe: Wer überdurchschnittlich verdient, muss tendenziell auch mehr Überstunden leisten. Die laufende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mahnt zu Weitblick bei der Ausgestaltung der Vergütungsregelung, da schon kleine Fehler weitreichende Folgen haben können. Eine allgemein gehaltene Klausel, wonach mit dem Monatslohn alle Überstunden abgegolten werden, ist in der Regel unwirksam. Der Arbeitsvertrag muss eindeutig definieren, wie viele Überstunden für welche Aufgaben in welchem Zeitraum anfallen und wie viele Überstunden durch das Fixgehalt abgegolten sein sollen. Generell sollten Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Anzahl der möglichen Überstunden ohne gesonderte Vergütung nicht zu hoch ansetzen, damit die Klausel nicht unverhältnismäßig wird.

Tragfähige Lösungen finden

Eine fehlende oder unwirksame Vergütungsregelung kann für Arbeitgeber teuer werden. Dann nämlich müssen Firmengeleistete Überstunden stets vergüten, wenn die zusätzliche Arbeit nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Überstunden sind ein komplexes Thema. Unternehmen sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um tragfähige Lösungen zu finden. Idealerweise sind Überstunden dann kein Ärgernis, sondern eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Quelle: dachbau magazin

 

Korrespondenz mit:

Rebecca De Conno

Rebekka De Conno, LL.M.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Tel.: 02166 971-128
Fax: 02166 971-173
rdeconno@wws-mg.de

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