03.2015

Teures Testament

Viele Ehegattentestamente führen zu bösen Überra­schungen. Jedenfalls beim soge­nannten „Berliner Testament“, bei dem das Vermögen im Sterbe­fall uneingeschränkt auf den Partner über­geht. Das birgt erheblichefinanzielle Risiken, warnt Stephanie Thomas, Anwältin und Steuerberaterin der Mönchengladbacher Kanzlei WWS.

Leicht übersehen Eheleute beim Berliner Testament, dass sie damit ihre Nach kommen enterben. Kinder können dann ihren Pflicht­teil einfordern, was den überlebenden Ehe­gatten in finanzielleSchwierigkeiten bringen kann. Häufig muss er oder sie die gemein­same Immobilie verkaufen, um den Pflicht­teil auszahlen zu können. Um dies zu vermei­den, sollte das Testament grundsätzlich eine sogenannte Pflichtteilsklausel enthalten. Sie macht es für die Kinder unattraktiv, den Pflichtteil zu beanspruchen. Denn andern­falls erhalten sie nach dem Ableben des zwei­ten Ehepartners vom gesamten Nachlass ebenfalls nur den Pflichtteil.

Vermögenswerte sind für Ehepartner bis zu 500 000 Euro und für Kinder bis zu 400 000 Euro steuerfrei. Auf den darüber be­enden Betrag wird Erbschaftsteuer fällig. Da ei einem Berlin er Testament das Vermögen zunächst komplett auf den anderen Ehegat­ten übergeht und die Kinder enterbt werden, droht eine tückische Steuerfalle: Der steuer­liche Freibetrag nach dem Erstverstorbenen geht verloren. Wenn die Nachkommen nach dem Tod des zweiten Elternteils erben, so erfolgt meist eine doppelte Besteuerung des­selben Vermögens.

Expertin Thomas rät, dass Eheleute die Vor- und Nachteile des Berliner Testaments sorgfältig abwägen und Modifikationen sowie alternative Lösungen in Betracht zie­hen sollten. Sollen nach dem Ableben des Erstverstorbenen aus steuerlichen Gründen statt dem Ehepartner die Kinder erben, lasse sich der länger lebende Ehegatte mit einem Wohn- und Nießbrauchsrecht absichern.

Quelle: Westdeutsche Zeitung

 

Korrespondenz mit:

Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas
Rechtsanwältin / Steuerberaterin
Fachanwältin für Steuerrecht
Tel.: 02166 971-130
Fax: 02166 971-200
E-Mail: sthomas@wws-mg.de

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