Unternehmen müssen dafür sorgen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden. Verstöße werden grundsätzlich verfolgt und streng bestraft. Ein innerbetriebliches Kontrollsystem in Form eines Tax Compliance Management-Systems kann in vielen Fällen vor diesen Vorwürfen schützen.
Steuerhinterziehung ist, auch wenn es gelegentlich noch so wahrgenommen wird, kein Kavaliersdelikt. Diese kosten den Staat viel Geld und werden daher auch konsequent verfolgt. Daher ist die korrekte Erfüllung sämtlicher steuerlicher Pflichten im Unternehmen Teil der unternehmerischen Compliance. Compliance bezieht sich auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und Standards, sowohl intern als auch extern. Es handelt sich um einen Prozess, bei dem Unternehmen sicherstellen, dass sie allen relevanten rechtlichen und ethischen Anforderungen entsprechen. Auch von mittelständischen Unternehmen wird daher erwartet, dass sie alles dafür tun, dass aus ihren Organisationen heraus keine Pflicht- und Gesetzesverstöße entstehen.
Aber was bedeutet das jetzt für die steuerlichen Pflichten eines Unternehmens? „Die Behörden erwarten, dass Unternehmen aller Branchen und Größen die steuerlichen Gesetze und Vorgaben korrekt einhalten und alle fiskalischen Pflichten erfüllen. Unwissenheit und Versehen sind kein Schutz vor Verfolgung durch die Finanzbehörden. Besonders gefährlich wird dies, weil Unternehmen für Verstöße ihrer Mitarbeiter haften und diese Verstöße gegen das Steuerrecht immer voll zu Lasten des Unternehmens, aber im Zweifel auch des Unternehmers oder Geschäftsleiters gehen, mit allen finanziellen und strafrechtlichen Konsequenzen“, betont Matthias Gehlen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (www.wws-gruppe.de).
Das bedeutet, dass sich kein Unternehmensorgan darauf beziehen könne, dass ein Mitarbeiter an einem Regelverstoß schuld sei. Geschäftsleiter trügen immer die Verantwortung für einen einwandfreien Ablauf bei allen steuerlichen Vorgängen und müssten dafür sorgen, dass alle Beteiligten nach Recht und Gesetz vorgingen. Wie also können sich Unternehmen gegen dieses Risiko absichern? Die Antwort laut Matthias Gehlen: „Ein sogenanntes innerbetriebliches Kontrollsystem, IKS, in Form eines Tax Compliance Management-Systems, abgekürzt Tax CMS, kann eine protektive Wirkung entfalten und vor dem Vorwurf eines bewussten oder leichtfertigen steuerlichen Fehlverhaltens schützen. Das Steuer-Kontrollsystem implementiert Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung und Einhaltung aller steuerlichen Pflichten und sichert unternehmensinterne Richtlinien im Bereich Steuern systematisch und präventiv ab. Es stellt somit sicher, dass alles in der Organisation dafür getan wird, die Vorschriften des Finanzamts strikt einzuhalten.“ Diese Schutzwirkung hat der Gesetzgeber bereits 2016 im Anwendungserlass zu § 153 Abgabenordnung festgestellt.
Matthias Gehlen konkretisiert: „Das Tax CMS erleichtert die Prüfung durch die zuständige Finanzbehörde, ob bei einem Vergehen der Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung gegeben ist. Ein Innerbetriebliches Kontrollsystem, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann. Damit entsteht aus dem Steuerschaden aufgrund der Schutzfunktion des Tax Compliance Management-Systems kein persönlicher Haftungsschaden für die Unternehmensleitung.“
Unternehmen, die ein solches Steuer-Kontrollsystem einrichten, signalisieren Finanzamt und Betriebsprüfern also, dass sie sich um eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die Erfüllung aller steuerlichen Pflichten bemühen. Sie können somit ernsten Schwierigkeiten bei Verstößen gegen das steuerliche Wohlverhalten entgehen. Wichtig ist, dass das IKS mit Hinblick auf branchenspezifische Fragestellungen gestaltet und laufend aktualisiert wird. Übrigens: Gerade bei kleineren Unternehmen geht es nicht darum, komplexe und aufwendige Systeme zu installieren. Oftmals genügen die Dokumentation bestehender Abläufe, laufende Kontrollen sowie einfache Verbesserungen in der betrieblichen Organisation aus, um ein adäquates System zu etablieren.
Quelle: PT-Magazin
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