05.2017
Stolperfallen bei der Leiharbeit
Bei der Vermittlung von Leiharbeitern und Selbstständigen gelten seit dem 1. April verschärfte Vorgaben.
Ein zentraler Aspekt des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist die Regelung der Einsatzzeiten von Leiharbeitern. Im alten Gesetz war nicht klar, wie lange eine Überlassung höchstens erfolgen darf. Künftig ist die Höchstdauer auf 18 Monate limitiert, Tarifverträge lassen maximal 24 Monate zu. Personalverantwortliche sollten sich den 22. September 2018 im Kalender rot anstreichen. Dann endet bei laufenden Kontrakten erstmalig die Höchstüberlassungsdauer. Soll ein Zeitarbeiter im Anschluss im selben Unternehmen erneut zum Einsatz kommen, ist eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten vorgeschrieben. Bei Verstoß wird aus einem Leiharbeiter automatisch ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Unternehmen, die das übersehen, drohen Nachzahlungen und strafrechtliche Konsequenzen.
Auch bei der Entlohnung von Zeitarbeitern müssen Entleiher aufpassen. Leiharbeitern steht nach neun Monaten das gleiche Gehalt („Equal Pay") wie dem Stammpersonal zu. Tarifliche Sonderregelungen ermöglichen bis zu 15 Monate ohne „Equal Pay“. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500 000 Euro.
Für die Gestaltung eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags gelten verschärfte Regeln. So darf der Name des Leiharbeiters sowie die Unterschrift des Ver- und Entleihers nicht fehlen. Sonst kann die Arbeitsagentur Bußgelder bis zu 30 000 Euro verhängen, der Vertrag wird ungültig und der Zeitarbeiter zum Angestellten.
Beim Einsatz von Freelancern über Agenturen erfolgt die Beschäftigung auf Grundlage eines Werk- oder Dienstvertrages. Die Crux: Wenn Freelancer nicht frei über Zeit, Ort und Art ihrer Tätigkeit entscheiden können, besteht eine Scheinselbstständigkeit. Bisher konnten Vermittler im Rahmen der sogenannten „Fallschirmlösung" sich und ihre Auftraggeber vor negativen Konsequenzen schützen. Damit ist Schluss.
Auf dem neuesten Stand
Unsere Mitarbeiter befassen sich für unsere Mandanten laufend mit aktuellen Themen aus
Wirtschaftsprüfung ›
Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen auch Ihren Jahresabschluss, implementieren Risikofrüherkennungs- und Kontrollsysteme, achten auf Compliance Regeln und haben aktuelle Entscheidungen fest im Blick.
Steuerberatung ›
Unsere Steuerberater informieren unsere Mandanten laufend über steuerrelevante Neuigkeiten: neue Unterstützungsangebote, geänderte Antragsfristen, außergewöhnliche Gestaltungsmöglichkeiten u. v. m.
Rechtsberatung ›
Welche Entscheidungen haben welche Auswirkungen auf Ihr Geschäft? Unsere Rechtsberatung informiert unsere Mandanten laufend über Änderungen in verschiedenen für sie relevanten Rechtsgebieten.