10.2016
Steuern sparen mit dem Familienkredit
Die aktuelle Rechtsprechung weitet die Steuervorteile für privat gewährte (Firmen-)Kredite aus. Nach Urteilen des Bundesfinanzhofs gelten selbst Ehepartner oder Eltern nicht automatisch als nahestehende Personen (Az. VIII R 8/14; VIII R 31/11). Zum Beispiel könnte ein Vater seinem Sohn einen Kredit für eine Eigentumswohnung geben und müsste die Zinsen nur mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent statt mit dem regulären Steuersatz plus Solidaritätszuschlag versteuern. Weitere Vorteile: Das Geld des Kreditgebers liegt nicht zu einem mickrigen Zinssatz auf einem Tagesgeldkonto und die Zinsen, die der Kreditnehmer für das Darlehen zahlt, bleiben in der Familienkasse.
Das Finanzamt schaut bei solchen Modellen ganz genau hin: Eine zentrale Bedingung für den Steuervorteil ist, dass Kreditnehmer und -geber keine „nahestehende Personen" im juristischen Sinn sind. „Entscheidend ist dabei nicht das Verwandtschaftsverhältnis, sondern ob der Vertragspartner einen beherrschenden Einfluss auf den anderen ausüben kann", erklärt Stefan Rattay, Steuerberater der WWS in Mönchengladbach. „Bleibt einem Jungunternehmer ein Bankkredit versagt und er greift dann auf die Finanzkraft seiner Eltern zurück, ist er mangels Alternativen von ihnen finanziell abhängig und unterliegt ihrem beherrschenden Einfluss."
Wie beim Kredit unter Freunden muss man glaubhaft machen, dass man fremdüblich gehandelt hat, Vergleichsangebote einer Bank einholen und an die Sicherheiten denken. Von diesem Modell profitiere eher der Kreditgeber als der Kreditnehmer, sagt Rattay. „Andererseits bleibt das Geld inklusive der Zinsen und Sicherheiten in der Familie." Ob das auch bei Ehepartnern funktioniert, müsse unbedingt im Einzelfall geprüft werden. Es hänge davon ab, was mit dem Geld gemacht wird und ob der Kreditgeber ein Eigeninteresse hat.
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