10.2016

Steuern sparen mit dem Familienkredit

Die aktuelle Rechtsprechung weitet die Steuervorteile für privat gewährte (Firmen-)Kredite aus. Nach Urteilen des Bundesfinanzhofs gelten selbst Ehepartner oder Eltern nicht automa­tisch als nahestehende Personen (Az. VIII R 8/14; VIII R 31/11). Zum Beispiel könnte ein Vater seinem Sohn einen Kredit für eine Eigentumswohnung geben und müsste die Zinsen nur mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent statt mit dem regulären Steu­ersatz plus Solidaritätszuschlag ver­steuern. Weitere Vorteile: Das Geld des Kreditgebers liegt nicht zu einem mickrigen Zinssatz auf einem Tages­geldkonto und die Zinsen, die der Kreditnehmer für das Darlehen zahlt, bleiben in der Familienkasse.

Das Fi­nanzamt schaut bei solchen Modellen ganz genau hin: Eine zentrale Bedin­gung für den Steuervorteil ist, dass Kreditnehmer und -geber keine „na­hestehende Personen" im juristischen Sinn sind. „Entscheidend ist dabei nicht das Verwandtschaftsverhältnis, sondern ob der Vertragspartner einen beherrschenden Einfluss auf den an­deren ausüben kann", erklärt Stefan Rattay, Steuerberater der WWS in Mönchengladbach. „Bleibt einem Jungunternehmer ein Bankkredit versagt und er greift dann auf die Finanzkraft seiner Eltern zurück, ist er mangels Alternativen von ihnen finanziell abhängig und unterliegt ih­rem beherrschenden Einfluss."

Wie beim Kredit unter Freunden muss man glaubhaft machen, dass man fremdüblich gehandelt hat, Vergleich­sangebote einer Bank einholen und an die Sicherheiten denken. Von die­sem Modell profitiere eher der Kre­ditgeber als der Kreditnehmer, sagt Rattay. „Andererseits bleibt das Geld inklusive der Zinsen und Sicherheiten in der Familie." Ob das auch bei Ehe­partnern funktioniert, müsse unbe­dingt im Einzelfall geprüft werden. Es hänge davon ab, was mit dem Geld gemacht wird und ob der Kreditgeber ein Eigeninteresse hat.

Quelle: Deutsches Handwerksblatt

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Stefan Rattay
Geschäftsführer, Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
Tel.: 0241 886 96-0
Fax: 0241 88696-11
E-Mail: srattay@wws-ac.de

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