04.2013

Steuerfalle Gemeinschaftskonto

Eheleute oder Partner führen häufig ein gemeinsames Konto, auf das beide gleichermaßen zugreifen können. Gehen auf dieses sogenannte Oder-Konto höhere Einzahlungen ein, die nur das Eigentum eines Kontoinhabers betreffen, können sie den Fiskus auf den Plan rufen. Hiervor warnt die Mönchengladbacher Wirtschaftskanzlei WWS.

(...)

Entscheidend ist, wie das Konto geführt wird: „Steuerrechtlich unbedenklich ist es in der Regel, wenn der nicht einzahlende Partner mit dem Guthaben des gemeinsamen Kontos nur den Lebensunterhalt bestreitet und kein eigenes Vermögen aufbaut“, erklärt WWS-Expertin Dr. Stephanie Thomas. Wer ein Oder-Konto führt, sollte daher die Verfügungsmöglichkeiten eindeutig schriftlich regeln oder hohe Zahlungen grundsätzlich nicht über ein solches Konto abwickeln.

(cm)

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Quelle: TAXI

 

Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas
Rechtsanwältin / Steuerberaterin
Fachanwältin für Steuerrecht
Tel.: 02166 971-130
Fax: 02166 971-200
E-Mail: sthomas@wws-mg.de

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