08.2012

Sommerliche Umsatzsteuerfalle

Unternehmen können bei Betriebsfeiern leicht in die Umsatzsteuerfalle tappen, denn wird die Freigrenze von 110 Euro inkl. MwSt. pro Mitarbeiter überschritten, streicht der Fiskus den Vorsteuer-abzug für sämtliche Veranstaltungskosten. Gleichzeitig ist aber keine umsatzsteuerpflichtige Entnahmebesteuerung mehr vorzunehmen. Die Behörden unterstellen bei Verletzung der kritischen Grenze einen überwiegend privaten Charakter. Obendrein führt dies dazu, dass alle Veranstaltungskosten lohnsteuer- und beitragspflichtig werden. Gerade bei Sommerfesten ist Vorsicht gefragt. Denn sie finden häufig im lockeren Rahmen statt und der Teilnehmerkreis wird gerne um Angehörige der Arbeitnehmer erweitert. Doch die Freigrenze gilt nicht pro Teilnehmer, sondern pro teilnehmenden Mitarbeiter. Unternehmen sollten daher genau dokumentieren, wer allein oder in Begleitung an der Betriebsfeier teilgenommen hat. Abhilfe kann eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers schaffen, der den übersteigenden Betrag ausgleicht. Oder die Firma nutzt die Möglichkeit zur Pauschalversteuerung und führt zusätzlich zu den Ausgaben 25% pauschale Lohnsteuer zzgl. Kirchensteuer und Soli an den Fiskus ab.

 

Quelle

BÄKO magazin

Zurück

Auf dem neuesten Stand

Unser Mitarbeiter befassen sich für unsere Mandanten laufend mit aktuellen Themen aus

Wirtschaftsprüfung ›

Wirtschaftsprüfung

Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen auch Ihren Jahresabschluss, implementieren Risikofrüherkennungs- und Kontrollsysteme, achten auf Compliance Regeln und haben aktuelle Entscheidungen fest im Blick.

Steuerberatung ›

Steuerberatung

Unsere Steuerberater informieren unsere Mandanten laufend über steuerrelevante Neuigkeiten: neue Unterstützungsangebote, geänderte Antragsfristen, außergewöhnliche Gestaltungsmöglichkeiten u. v. m.

Rechtsberatung ›

Rechtsberatung

Welche Entscheidungen haben welche Auswirkungen auf Ihr Geschäft? Unsere Rechtsberatung informiert unsere Mandanten laufend über Änderungen in verschiedenen für sie relevanten Rechtsgebieten.

Kanzleizeitschrift

Laden Sie sich hier unsere aktuelle Kanzleizeitschrift "WegWeiSer" herunter.

Archiv