10.2016

So wirkt sich die Erbschaftsteuerreform auf Unternehmen aus

Der Bundesrat hat am Freitag, den 14. Oktober, die Reformen zur Erbschaftssteuer gebilligt. Was die Gesetzesnovelle für Unternehmen bedeutet, erläutert Dr. Stephanie Thomas, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH anhand von vier Beispielen.

Die Erbschaftssteuerreform soll rückwirkend zum 01. Juli in Kraft treten. Die nun vereinbarten Regelungen sehen u.a. eine neue Bewertung von Firmenvermögen und neue Stundungsmöglichkeiten vor.

Die Steuerschuld soll Firmenerben bis zu sieben Jahre lang gestundet werden können. Bisher waren es 10 Jahre. Das gilt allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen – etwa der Erhalt von Arbeitsplätzen – eingehalten werden.

Auch Missbrauchsmöglichkeiten werden eingeschränkt. Nicht mehr steuerlich begünstigt werden Freizeit- und Luxusgüter wie Oldtimer, Yachten oder Kunstwerke.

Die Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht, Dr. Stephanie Thomas (Kanzlei Wirtz, Walter, Schmitz GmbH) erläutert weitere Auswirkungen auf Unternehmen anhand von vier Beispielen:

VERWALTUNGSVERMÖGEN?

Mehr Rechtssicherheit bietet das neue Erbschaftsteuergesetz Unternehmen nicht. Insbesondere das Thema „Verwaltungsvermögen“ ist streitanfällig. Die oft schwer zu beantwortende Frage, welchen Wert die Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens haben, gewinnt mit der Gesetzesreform erheblich an Bedeutung. Eine Vielzahl finanzgerichtlicher Auseinandersetzungen ist vorprogrammiert.

BEDÜRFNISPRÜFUNG?

Viele Unternehmer mit 26 Millionen Euro Betriebsvermögen und mehr dürften eine Bedürfnisprüfung scheuen. Wer in den Genuss einer kompletten Steuerbefreiung kommen will, muss neben dem Unternehmensvermögen das gesamte Privatvermögen offenlegen und bewerten. Firmeninhaber sollten diese Option nicht vorschnell zugunsten des Verschonungsabschlags verwerfen, sondern die Chancen und Risiken einer Bedürfnisprüfung sorgfältig abwägen.

VERFÜGUNGSBESCHRÄNKUNG?

Für Familienunternehmen rückt jetzt das Thema „Verfügungsbeschränkung“ in den Fokus. Es lohnt sich zu prüfen, ob eine Verfügungsbeschränkung zum Zwecke der erbschaftsteuerlichen Optimierung sinnvoll ist. Besteht eine solche Regelung bereits, sollten Firmen möglichst eine Feinjustierung vornehmen, um vom Vorwegabschlag von bis zu 30 Prozent profitieren zu können.

STUNDUNGSREGELUNG?

Verstoßen Unternehmen im Stundungszeitraum von bis zu sieben Jahren gegen die Behaltensfrist oder die Lohnsummenklausel, wird sofort die gesamte Steuerschuld fällig. Um eine solche existenzbedrohliche Situation zu vermeiden, sollten Firmen jedes Jahr genau prüfen, ob die Lohnsumme wirklich der gesetzlichen Vorgabe entspricht.

Quelle: Procontra

Korrespondenz mit:

Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas

Managing director,
lawyer,
tax consultant,
specialist solicitor for tax law

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Tel.: 0049 2166 971-130
sthomas@wws-mg.de

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