06.2012

So ändern Sie Ihr Testament richtig

Der letzte Wille, er soll die Dinge klären, damit es nicht zum Streit unter Hinterbliebenen kommt. Doch wer ein bestehendes Testament ändert, macht bisweilen Fehler, die das Gegenteil des Gewünschten verursachen. Wie es richtig geht, erläutert Rechtsanwältin Stephanie Thomas.

Heirat, Scheidung, Patchwork-Familie: Wechselnde Lebensumstände erfordern immer häufiger Anpassungen an das bereits geschriebene Testament. Viele Erblasser nehmen dabei eigenhändig Korrekturen, Ergänzungen oder Streichungen vor, ohne vorab rechtlichen Rat einzuholen. Das ist riskant, denn Änderungen im Testament können das Gegenteil dessen bewirken, was eigentlich beabsichtigt ist. Deutlich wird das auch an der aktuellen Rechtsprechung - sie sollte Erblasser zu Weitblick mahnen.

Das Thema ist deshalb von besonderer Relevanz, weil unter Erben sehr schnell Streit entstehen kann. Mehr als bei allen anderen rechtlichen Dokumenten kommt es beim Testament auf den eindeutigen und wirksamen Willen des Verfassers an. Schließlich kann der Erblasser bei Streitigkeiten nicht mehr befragt werden und das Testament nachbessern.

Viele Erblasser unterschätzen die formalen Anforderungen an Testamentsänderungen, wie eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München erneut zeigt (Az.: 31 Wx 298/11): Ein Erblasser hatte auf seinem eigenhändigen Testament unterhalb der Unterschrift eine Bedingung ergänzt. Seine Lebensgefährtin sollte nur dann Alleinerbin werden, wenn sie eine gleichlautende testamentarische Verfügung trifft. Vorerst sollte das Testament ungültig sein. Die Richter werteten die Ergänzung als nicht formwirksam. Grund: Der Nachtrag war nicht unterschrieben. Die Lebensgefährtin erbte das ganze Vermögen.

Schon kleine Formfehler können also die Gültigkeit des Testaments teilweise oder ganz in Frage stellen. Je weitreichender die Änderungen, desto strenger die Formvorschriften: Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen bloßen Streichungen, Ergänzungen und widersprechenden Anordnungen. Eine Einordnung ist in der Praxis oft schwierig.

Gemeinschaftliche Testamente erfordern ein besonderes Augenmerk. Wechselbezügliche Verfügungen unter Eheleuten können grundsätzlich nur in notarieller Form widerrufen werden. Nach dem Tod eines Ehepartners ist ein Widerruf ausgeschlossen. Häufig ist Eheleuten nicht bewusst, dass ihr Testament wechselbezügliche Regelungen enthält und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Problematisch sind auch Nachträge, die nur mit der Unterschrift eines Ehepartners versehen sind.

Mein Rechtstipp:

Korrekturen auf der Testamentsurkunde sind nur in Ausnahmefällen ohne Unterschrift wirksam. Bei widersprechenden Anordnungen ist eine Datumsangabe zwingend. Sicherheitshalber sollten alle Änderungen mit Unterschrift und Zeitangabe versehen werden. Bei Ehegattentestamenten sollten immer beide Partner unterschreiben. Aufgrund der komplexen Anforderungen erfordern gerade Änderungen eines gemeinschaftlichen Testaments eine genaue Vorprüfung.

Nachträge, Korrekturen oder Streichungen im Testament sollten nur mit Bedacht und nie übereilt erfolgen. Bei weitreichenden Änderungen sollten Erblasser besser gleich ein neues Testament erstellen. Zur Sicherheit: Das vorherige Testament immer mit einem Ungültigkeitsvermerk auf der Urkunde versehen oder komplett vernichten. Bloßes Wegwerfen ist nicht ausreichend, der Verfasser sollte das Testament zerreißen oder anderweitig zerstören. Ein zerrissenes Testament ist ein für alle Mal widerrufen und lässt sich durch Zusammenkleben nicht wieder in Kraft setzen.

 

Korrespondenz mit

Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas
Rechtsanwältin / Steuerberaterin
Fachanwältin für Steuerrecht
Tel.: 02166 971-130
Fax: 02166 971-200
E-Mail: sthomas@wws-mg.de

Quelle

Capital

Zurück

Auf dem neuesten Stand

Unser Mitarbeiter befassen sich für unsere Mandanten laufend mit aktuellen Themen aus

Wirtschaftsprüfung ›

Wirtschaftsprüfung

Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen auch Ihren Jahresabschluss, implementieren Risikofrüherkennungs- und Kontrollsysteme, achten auf Compliance Regeln und haben aktuelle Entscheidungen fest im Blick.

Steuerberatung ›

Steuerberatung

Unsere Steuerberater informieren unsere Mandanten laufend über steuerrelevante Neuigkeiten: neue Unterstützungsangebote, geänderte Antragsfristen, außergewöhnliche Gestaltungsmöglichkeiten u. v. m.

Rechtsberatung ›

Rechtsberatung

Welche Entscheidungen haben welche Auswirkungen auf Ihr Geschäft? Unsere Rechtsberatung informiert unsere Mandanten laufend über Änderungen in verschiedenen für sie relevanten Rechtsgebieten.

Kanzleizeitschrift

Laden Sie sich hier unsere aktuelle Kanzleizeitschrift "WegWeiSer" herunter.

Archiv