09.2015

Neue Regeln, neue Chancen

Spätestens für das Geschäftsjahr 2016 gelten neue Bilanzierungsrichtlinien. Unternehmen dürfen die Umstellung aber auch vorziehen. Das kann sich insbesondere für kleinere Kfz-Betriebe lohnen.

Den Jahresabschluss zu erstellen, ist für viele Firmenlenker eine ungeliebte Pflicht. Es lohnt sich aber, sich intensiv damit zu befassen. Wer die gesetzlichen Möglichkeiten systematisch nutzt, kann mit der Art und Form der Bilanzierung mitunter kräftig Steuern sparen. Für das Geschäftsjahr2016 sieht der Gesetzgeber neue Richtlinien für Jahresabschlüsse vor. Für einige Unternehmen ist es jedoch sinnvoll, bereits im laufenden Jahr auf die künftigen Standards umzustellen. Unternehmen sollten daher jetzt ihre Bilanzierung im Hinblick auf neue Chancen überprüfen und gegebenenfalls ihr Rechnungswesen anpassen.

Die neuen Vorgaben sollen die europäische Rechnungslegung harmonisieren und die Bürokratie abbauen. Ob Unternehmen von dem sogenannten Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) profitieren, hängt in erster Linie von ihrer Größe und der Struktur ihrer Erträge ab. Denn die Untemehmensgröße bestimmt, welche Pflichten ein Betrieb für den Jahresabschluss erfüllen muss. Und die Struktur der Erträge wirkt sich wiederum auf die Erfolgskennzahlen aus. Wenn ein Unternehmenfrühzeitig umstellt, kann er seine Kosten senken, weil die Pflicht entfällt, den Jahresabschluss prüfen zu lassen. Attraktiv ist es auch, wenn sich durch die neuen Vorgaben die Erfolgskennzahlen signifikant verbessern.

Kostenreduzierung und Kennzahlenoptimierung

Eine wesentliche Neuerung stellen die Schwellenwerte für die vier Größenklassen von Kapital- und Perso- nengesellschaften dar (kleinst, klein, mittelgroß, groß). Der Gesetzgeberwill die Untergrenze, nach der ein Betrieb als mittelgroß eingestuft wird, um rund 20 Prozent anheben. Unternehmen gelten demnach erst ab einer Bilanzsumme von sechs Millionen Euro (bislang 4,84 Millionen Euro) oder einem Umsatz von zwölf Millionen Euro (bislang 9,68 Millionen Euro) als mittelgroß. Gesellschaften, die die Finanzverwaltung künftig als klein einstuft, profitieren davon, dass sie geringere Auflagen erfüllen müssen, wenn sie ihre Jahresabschlüsse aufstellen, diese prüfen lassen und sie anschließend veröffentlichen. Das entlastet sie administrativ und finanziell. In allen anderen Größenklassen bleiben die Schwellenwerte und Jahresabschlusspflichten unverändert.

Das BilRUG passt auch die Vorgaben an, nach denen die Betriebe ihre Erträge aus weisen müssen. Das kann die Erfolgskennzahlen eines Unternehmens deutlich verändern. Künftig müssen die Betriebe die außerordentlichen Erträge nicht mehr gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung aufführen. Dazu zählen etwa Einnahmen, die sie dadurch gewinnen, dass sie Betriebsteile veräußern oder verschmelzen oder die sie als Zuschüsse der öffentlichen Hand erhalten. Ähnlich verhält es sich bei den Umsatzerlösen. Bislang zählten dazu nur Einnahmen aus geschäftstypischen Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen. Künftig fließen auch Erlöse ein, die untypisch für das Geschäftsmodell sind wie etwa Erlöse aus der Betriebskantine oder aus nicht betrieblichen Mieterträgen.

Unternehmen können unter Umständen mit verbesserten Erfolgskennzahlen gegenüber Kreditgebern, Anteilseignern und Kunden punkten. Firmenlenker sollten deshalb dringend mit ihren steuerlichen Beratern klären, ob sich eine vorzeitige Umstellung auf die neuen Bilanzregeln lohnt. Zeichnen sich Vorteile ab, sollten die Betriebe gegebenenfalls ihre Buchführung anpassen, um aufwendige Umbuchungen am Jahresende zu vermeiden.

Die Kehrseite der Medaille ist: Die Umsatzerlöse von bisher als klein eingestuften Unternehmen können unter den neuen Erlösvorgaben den Schwellenwert übersteigen. Damit werden sie in die Kategorie mittelgroß eingestuft. Dann müssen die bisher als klein eingestuften Betriebe alle Bilanzierungspflichten vollständig erfüllen.

Deshalb sollte jedes Unternehmen gründlich überprüfen, welche Vor- und Nachteile das BilRUG ihm jetzt bringt.

Quelle: Kfz-Betrieb

Korrespondenz mit:

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Dr. Ulrich Viefers
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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