02.2013
Mitarbeiterrabatt steuerfrei kassieren
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Die richtige Bewertung von Mitarbeiterrabatten
Das ist der Preis, der am Ende einer Verkaufsverhandlung zwischen Händler und Kunde herauskommt (Aktenzeichen VI R 30/09). „Die neue Rechtsprechung erweitert den Spielraum für steuerfreie Mitarbeiterrabatte“, sagt Andrea Wimmer, Abteilungsleiterin Lohn und Gehalt bei der Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach. „Marktübliche Händlerrabatte dürfen berücksichtigt werden, nicht allerdings Sonderrabatte für Großkunden.“
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Rabatte Dritter für Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen VI R 64/11) stellt klar, dass die bloße Information über Rabattangebote Dritter durch den Arbeitgeber steuerlich unbedenklich ist. Dazu zählen Aushänge am Schwarzen Brett oder Rabattaktionen, die vom Betriebsrat organisiert werden. „Arbeitgeber sollten sich aus der Rabattgewährung durch Dritte möglichst komplett raushalten“, empfiehlt WWS-Expertin Wimmer. „So lassen sich strittige Konstellationen von vornherein umgehen.“
Den vollständigen Beitrag können Sie hier lesen: daily-paragraph.de.
Quelle
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