09.2012
Mit Gesundheit Geld gespart
Für Unternehmer und Freiberufler kann es sich lohnen, Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Voraus zu bezahlen. Denn das beschert ihnen eine erhebliche Steuerersparnis. Die so zu erzielende Rendite ist weit höher als bei Anlagen in Festgeld oder Festverzinslichem. Warum, zeigt ein Blick in das Bürgerentlastungsgesetz. Damit hat der Gesetzgeber den Steuerabzug der Vorsorgeaufwendungen ab 2010 einerseits verbessert, andererseits aber eingeschränkt. Erfreulich ist, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nun komplett absetzbar sind. Allerdings nur für die Basisversorgung. Beiträge für Wahlleistungen und Zweibettzimmer kann man dagegen nur in Grenzen geltend machen, sie zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Ebenso wie die Prämien zu Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- oder Haftpflichtversicherungen. Von diesen sonstigen Aufwendungen dürfen Unternehmer und Freiberufler jährlich höchstens 2800 Euro abziehen (Verheiratete 5600 Euro). Die Sache hat jedoch einen Haken: Wer bereits für die Basisversorgung über 5600 Euro ausgibt, kann für die sonstige Vorsorge nichts mehr absetzen. Genau hier machen sich Vorauszahlungen von Basisbeiträgen bezahlt. Wer sie etwa für 2013 vorab leistet, kann im nächsten Jahr bis zu 5600 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen – Beiträge, die sonst verloren wären. Wichtig: Vorauszahlungen mit der Krankenkasse absprechen. Sie sind bis zum 2,5-Fachen des Jahresbeitrages möglich. Und sie sollten jeweils bis zum 20. Dezember überwiesen sein. Protokoll: R. Klimasch
Korrespondenz mit
Inka Limberg, Steuerberaterin
Quelle
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