02.2013
Mehr Spielraum und neue Möglichkeiten
Düsseldorf/Mönchengladbach. Bei Rabatten oder Preisvorteilen für Mitarbeiter schaut das Finanzamt genau hin. Die aktuelle Rechtsprechung setzt den Finanzbehörden Schranken und erweitert den Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
(...)
Der geldwerte Vorteil
(...) „Die neue Rechtsprechung erweitert den Spielraum für steuerfreie Mitarbeiterrabatte", betont Andrea Wimmer, Abteilungsleiterin Lohn und Gehalt der Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach. „Marktübliche Händlerrabatte dürfen berücksichtigt werden, nicht allerdings Sonderrabatte für Großkunden."
Quelle: business on
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