03.2013
Mehr Spielraum für Mitarbeiterrabatte
Rabatte oder Preisvorteile an Mitarbeiter rufen schnell den Fiskus auf den Plan. Die aktuelle Rechtsprechung setzt den Finanzbehörden Schranken und erweitert den Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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Jetzt stellte der Bundesfinanzhof (BH) klar: Maßgeblich für die Rabattgewährung ist der angebotene Endpreis und damit der Preis, der am Ende einer Verkaufsverhandlung zwischen Händler und Kunde steht (Az VI R 30/09). „Die neue Rechtsprechung erweitert den Spielraum für steuerfreie Mitarbeiterrabatte“. betont Andrea Wimmer, Abteilungsleiterin Lohn und Gehalt der Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach. „Marktübliche Händlerrabatte dürfen berücksichtigt werden, nicht allerdings Sonderrabatte für Großkunden.“
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Auch Rabatte, die Mitarbeiter von Dritten erhalten, können unter Umständen steuerpflichtig sein. Der Rabattfreibetrag findet hier keine Anwendung. (...) „Arbeitgeber sollten sich aus der Rabattgewährung durch Dritte möglichst komplett raushalten“, empfiehlt WWS-Expertin Wimmer. „So lassen sich strittige Konstellationen von vornherein umgehen.“
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Über die WWS-Gruppe:
Die WWS ist eine überregional tätige, mittelständische Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei. Sie ist an drei Standorten am Niederrhein vertreten (Mönchengladbach, Nettetal, Aachen). Rund 130 Mitarbeiter entwickeln interdisziplinäre Beratungslösungen mit ganzheitlichem Anspruch. Die WWS-Gruppe besteht aus der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH. der Partnerschaftsgesellschaft Wirtz, Walter, Schmitz & Partner und der Dr. Schmitz-Hüser WWS GmbH.
Quelle: industrie.de
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