01.2013
Künstlersozialabgabe: Viele Unternehmen sind betroffen
Nahezu alle Unternehmen kann die Künstlersozialabgabe treffen. Gerade Firmen, deren Tätigkeitsschwerpunkt nicht im künstlerischen oder publizistischen Bereich liegt, sollten aufpassen und frühzeitig gegensteuern.
(...)
"In vielen Auftragsbüchern schlummern abgabepflichtige Leistungen, die erhebliche finanzielle Nachwirkungen haben", bekräftigt Dr. Ulrich Viefers, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der WWS. Unternehmen aller Branchen sollten sich eingehend über die Thematik informieren und prüfen, ob Leistungen von der Abgabepflicht betroffen sind. Zweifelhafte Sachverhalte sollten mit fachkundigen Beratern erörtert werden. "Die Liste der KSK-pflichtigen Leistungen ist lang. Schon ein geringer kreativer Anteil kann dazu führen, dass der Gesamtauftrag abgabepflichtig wird", so Dr. Viefers.
Erhöhte Vorsicht ist insbesondere bei Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen geboten. (...)
"Bei mehr als drei Aufträgen an freiberufliche Kreative pro Jahr lauert die KSK", betont WWS-Berater Dr. Viefers. "Prüfer legen das Kriterium, nicht nur gelegentlich unter Umständen auch jahresübergreifend an. So droht auch bei Messeauftritten oder Ausstellungen, die turnusmäßig alle zwei oder drei Jahre stattfinden, die KSK-Pflicht."
Quelle: Beschaffungsdienst Galabau
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