03.2013

Künstlersozialabgabe – nichts bleibt verborgen

Viele Unternehmen sind betroffen

Zum Jahresbeginn bekommen viele Unternehmen Post von der Künstlersozialkasse (KSK). Sie erhalten den Meldebogen für das Jahr 2012, der bis spätestens 31. März einzureichen ist. Abgabepflichtig sind alle künstlerisch-publizistischen Leistungen von Selbständigen, die nicht nur gelegentlich erfolgen. Für das Jahr 2012 erhebt die KSK einen Abgabesatz von 3,9 Prozent der Netto-Beträge. Für 2013 steigt der Abgabesatz auf 4,1 Prozent.

(...)

Prüfer legen das Kriterium ,nicht nur gelegentlich, sondern unter Umständen auch jahresübergreifend an. So droht auch bei Messeauftritten oder Ausstellungen, die turnusmäßig alle zwei oder drei Jahre stattfinden, die KSK-Pflicht.

Tipp der WWS:

Viele KSK-Abgaben lassen sich deutlich reduzieren oder sogar vermeiden. Bei Auftragsvergabe und Vertragsgestaltung sind abgabepflichtige und sonstige Leistungen zu trennen. Eine sorgfältige Auftragsdokumentation mit detaillierten Leistungsbeschreibungen dient der Beweisvorsorge. Gegebenenfalls sollten Unternehmen die direkte Beauftragung von freischaffenden Kreativen auf den Prüfstand stellen. Denn: Werden Aufträge an Dienstleister mit der Rechtsform einer GmbH, KG, GmbH & Co. KG oder AG vergeben, fällt grundsätzlich keine Sozialabgabe an. Auch die Zusammenarbeit mit professionellen Verwertern wie Künstleragenturen oder Galeristen entbindet Unternehmen von Zahlungen an die KSK. (oe)v

Der Autor Dr. Ulrich Viefers ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, www.wws-gruppe.de

 

Quelle: ChannelPartner

 

Portrait & Vita
Dr. Ulrich Viefers
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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