05.2015
Jetzt Bilanzierung nach neuen Regeln prüfen
Der Jahresabschluss ist für Firmen lenker oft eine ungeliebte Pflicht, gleichwohl bieten sich attraktive Gestaltungsoptionen . Wer die gesetzlichen Möglich keiten systematisch nutzt, kann mit Art und Form der Bilanzierung mitunter kräftig Steuern sparen. Für das Geschäftsjahr 2016 sieht der Gesetzgeber neue Richtlinien für Jahresabschlüsse vor. Für einige Unternehmen lohnt bereits im laufenden Jahr eine Umstellung auf die künftigen Standards, betont die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unternehmen sollten jetzt ihre Bilanzierung im Hinblickauf neue Chancen überprüfen und gegebenenfalls ihr Rechnungswesen anpassen.
Die neuen Vorgaben sollen die europäische Rechnungslegung harmonisieren und Bürokratie abbauen. Ob Unternehmen von dem BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetz (BilRUG) profitieren. hängt laut aktuellem Gesetzentwurf in erster Linie von der Unternehmensgröße und der Struktur der Erträge ab. Denn die Unternehmensgröße bestimmt den Umfang der Pflichten beim Jahresabschluss, die Struktur der Erträge wirkt sich auf die Erfolgskennzahlen aus. Überlegenswert ist eine vorzeitige Umstellung nicht nur, wenn Unternehmen durch Wegfall der Prüfungspflicht Kosten sparen. Attraktiv ist auch, wenn sich durchdieneuen Vorgaben die Erfolgskennzahlen signifikant verbessern.
Neue Größenklassen der Kapital- und Personengesellschaften
Eine Neuerung stellen die Schwellenwerte für die vier Größenklassen von Kapital-und Personengesellschaften dar(kleinst, klein, mittelgroß, groß). Der Gesetzgeber will die Untergrenze für eine Einstufung als »mittelgroßer« Betrieb um rund 20 % anheben. Unternehmen gelten demnach erst ab einer Bilanzsumme von 6 Mio. Euro (bislang 4,84 Mio.) oder einem Umsatz von 12 Mia (bislang 9,68 Mio.) als mittelgroß. Gesellschaften, die künftigals »klein« eingestuft werden, profitieren von Erleichterungen in der Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen. Damit gehen administrative und finanzielle Entlastungen einher. In den anderen Größenklassen bleibendie Schwellenwerte und Jahresabschlusspflichten unverändert.
Das BilRUG ändert den Ausweis von Erträgen, was die Erfolgskennzahlen deutlich verändern kann. Künftig werden außerordentliche Erträge nicht mehr gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt. Dazu zählen etwa Einnahmen aus dem Verkaufvon Betriebsteilen, aus Verschmelzungen oder aus Zuschüssen der öffentlichen Hand.Ähnlich verhält essich bei den Umsatzerlösen. Bislang zählten dazu nur Einnahmen aus geschäftstypischen Erzeugnissen. Waren und Dienstleistungen. Künftig fließen auch Erlöse ein, die untypisch für das Geschäftsmodell sind wie etwa Erlöse aus der Betriebskantine oder aus nicht betrieblichen Mieterträgen.
Firmen können unter Umständen mit verbesserten Erfolgskennzahlengegenüber Kreditgebern. Anteilseignern und Kunden punkten. Firmenlenker sollten deshalb mit ihren steuerlichen Beratern klären, ob sich eine vorzeitige Umstellung auf die neuen Bilanzregeln lohnt Zeichnen sich Vorteile ab. sind gegebenenfalls Änderungen bei der Buchführung vorzunehmen. So lassen sich aufwendige Umbuchungen am Jahresende vermeiden.
Die Umsatzerlöse von bisher als »klein« eingestuften Unternehmen können unter den neuen Erlösvorgaben aber den Schwellenwert übersteigen und eine Einstufung in die Kategorie»mittel- groß« zur Folge haben. Dann müssen bisher als klein eingestufte Betriebe alle Bilanzierungspflichten vollständig erfüllen. Deshalb sollten Unternehmen jetzt die Vor- und Nachteile des BilRUG gründlich abwägen. Sind keine positiven Effekte zu erwarten, sollten Firmen mit der Umstellung sicherheitshalber noch warten. Auf diese Weise profitieren Unternehmen von den Erfahrungen anderer und können Fallstricke in der praktischen Umsetzungbesser umgehen.
Quelle: Bau Magazin
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