In einer Welt, in der Menschen und Kapital sich immer freier bewegen, gewinnt das Thema Doppelbesteuerung an Bedeutung. Ob man als Expatriate arbeitet, als Rentner im Ausland lebt oder als Investor international diversifiziert – die steuerliche Behandlung von Einkommen und Vermögen über Landesgrenzen hinweg kann komplex sein.
In einer zunehmend globalisierten Welt, in der Menschen und Kapital grenzüberschreitend fließen, stellt die potenzielle steuerliche Mehrfachbelastung eine wachsende Herausforderung dar. Dies trifft auf eine Vielzahl von Personen zu: Vom Arbeitnehmer, der seine beruflichen Fähigkeiten temporär im Ausland einsetzt und dennoch seinen Hauptwohnsitz in Deutschland beibehält, über Rentner, die ihren Lebensabend in wärmeren Gefilden wie Spanien verbringen, bis hin zu Anlegern mit international diversifizierten Portfolios. Während die internationale Lebens- und Arbeitsweise gewisse Reize und Vorteile birgt, bringt sie auch eine Reihe von steuerlichen Komplexitäten mit sich. Insbesondere entsteht die Frage, wie Einkommen und Vermögen, die in verschiedenen Ländern erzielt oder gehalten werden, steuerlich zu behandeln sind.
Um dieses Problem zu adressieren, haben Staaten die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ins Leben gerufen. Diese internationalen Verträge sind darauf ausgerichtet, Doppelbesteuerung zu verhindern – ein Zustand, der eintritt, wenn zwei verschiedene Staaten gleichzeitig das Recht beanspruchen, auf dasselbe Einkommen oder Vermögen Steuern zu erheben. Diese Abkommen klären, welcher der beteiligten Staaten welches Besteuerungsrecht ausübt, und wie dieses auf unterschiedliche Einkommensarten wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren angewandt wird.
„Je nach den vereinbarten Bestimmungen kann dann entweder der Staat, in dem das Einkommen erzielt wurde, der sogenannte Quellenstaat, oder der Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen, Steuern erheben. In vielen Fällen wird jedoch eine Kombination von beiden angewendet, um sicherzustellen, dass das Einkommen nicht doppelt besteuert wird“, erklärt Dr. Stephanie Thomas, Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht bei der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (www.wws-gruppe.de). Als Experten für internationales Steuerrecht stehen die Steuerberater und Rechtsanwälte der WWS-Gruppe international tätigen Privatpersonen und Unternehmen zu allen Fragen rund um internationale Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung, um damit die individuelle Steuersituation bestmöglich zu optimieren.
Verschiedene Modelle der Besteuerung, wie die Freistellungsmethode, die Anrechnungsmethode und ergänzend der Progressionsvorbehalt, kommen zum Einsatz, um die Besteuerung effizient und fair zu gestalten. Je nach den besonderen Merkmalen des Einzelfalls werden diese Methoden einzeln oder in Kombination angewendet. Bei der Freistellungsmethode verzichtet ein Land auf das Besteuerungsrecht, und das andere Land besteuert das Einkommen oder Vermögen vollständig. Das Land, in dem das Einkommen oder Vermögen erzielt wird, besteuert Einkommen oder Vermögen bei der Anrechnungsmethode, das andere Land gewährt aber eine Anrechnung für bereits gezahlte Steuern im erstgenannten Land. Und unter Progressionsvorbehalt versteht man, dass das Land, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, das im Ausland erzielte Einkommen bei der Steuerberechnung berücksichtigt, um einen höheren Steuersatz auf das im Inland erzielte Einkommen anzuwenden.
„Überdies gibt es unterschiedliche Grundsatzregelungen für die Steuerpflicht: Das Wohnsitzlandprinzip bestimmt die Steuerpflicht anhand persönlicher Anknüpfungspunkte, während das Quellenlandprinzip dies anhand der Herkunft des Einkommens tut. Das Welteinkommensprinzip und das Territorialitätsprinzip erweitern diese Ansätze, indem sie entweder das globale Einkommen oder nur das lokal erzielte Einkommen besteuern“, sagt Dr. Stephanie Thomas.
Neben der Vermeidung der Doppelbesteuerung sind DBAs auch Instrumente zur Bekämpfung von Steuermissbrauch und Steuerhinterziehung. Sie ermöglichen einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der Vertragsstaaten und bieten Mechanismen zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten. In Deutschland beispielsweise wird im Allgemeinen das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip für Inländer und das Quellenland- und Territorialitätsprinzip für Nicht-Inländer angewandt. Dies gewährleistet, dass beispielsweise ein in Deutschland wohnhafter Steuerpflichtiger mit einem Sparkonto im Ausland grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig ist, wobei das jeweilige DBA den Rahmen für die Besteuerung dieses Einkommens festlegt.
Für die WWS-Partnerin und Steuerexpertin sind Doppelbesteuerungsabkommen mehr als bloße steuerliche Regelwerke. Sie sind Schlüsselelemente einer gerechten und effizienten internationalen Steuerarchitektur. Sie fördern die wirtschaftliche Vernetzung und Mobilität, minimieren steuerliche Hindernisse und bieten Rechtssicherheit für Steuerpflichtige, die in mehr als einem Land tätig sind. Zugleich bestünde aber eben auch kontinuierlicher Beratungsbedarf zu den weitreichenden Fragestellungen der internationalen Doppelbesteuerung.
Quelle: PT-Magazin
Korrespondenz mit:
Dr. Stephanie Thomas
Geschäftsführerin,
Rechtsanwältin,
Steuerberaterin,
Fachanwältin für Steuerrecht
Beruflicher Werdegang
1998 – 2003 |
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg |
2003 - 2005 |
Rechtsreferendariat am Landgericht Würzburg |
2005 – 2010 |
Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Düsseldorf |
2006 |
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2008 |
Promotion zur Dr. jur. an der Universität Köln |
2009 |
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Verleihung des Titels Fachanwältin für Steuerrecht |
seit 2010 |
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