11.2014

Grunderwerbsteuer: Steuerfalle Bauleistungen

Das Finanzamt erhebt die Grunderwerbsteuer nicht nur für den Immobilienerwerb, sondern oft auch für die Bauleistungen. Eine Steuerfalle für den, der nicht damit gerechnet hat. Ein Grundsatzurteil könnte nun Abhilfe schaffen, informiert die Wirtschaftskanzlei WWS.

Für Neubauten müssen Käufer ohnehin tief in die Tasche greifen. Wenn dann noch das Finanzamt eine Nachzahlung von Grunderwerbsteuer verlangt, kann die Baufinanzierung ins Wanken geraten. Besonders für Käufer Grundstück und Neubau aus einer Hand gekauft hat. Denn auch Bauleistungen können unter die Grunderwerbsteuerpflicht fallen. Besteht ein Zusammenhang zwischen Grundstückskauf- und Bauvertrag, können die Finanzbehörden den kompletten Vorgang als einheitliches Vertragswerk werten. Der Fiskus erhebt die Grunderwerbsteuer dann auf den Komplettpreis und nicht nur auf den Grundstückskauf.

Finanzgericht sieht unrechtmäßige Doppelbesteuerung von Bauleistungen

Bei Bauleistungen von 250.000 Euro etwa würden je nach Bundesland bis zu 16.250 Euro zusätzlich fällig, warnt die Die Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach.Bauherren und Käufer könnten in diesem Zusammenhang  jedoch auch auf eine positive Rechtsprechung hoffen, teilt die Kanzlei weiter mit. Das Niedersächsische Finanzgericht sehe in der bisherigen Praxis der Finanzbehörden eineunrechtmäßige Doppelbesteuerung,  schließlich würden die Bauleistungen sowohl der Umsatzsteuer als auch der Grunderwerbsteller unterworten. Zurzeit sei ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, das Bauherren künftig steuerlich spürbar entlasten könnte (BFH, Az. II R 22/13).

Gunderwerbsteuerbescheid: Vorsorglich Einspruch einlegen

Steuerzahler sollten ihren Grunderwerbsteuerbescheid in einschlägigen Fällen auf einen Einspruch hin prüfen, um im Nachhinein von einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des BFH zu profitieren. Ist ein Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig, können Steuerzahler mit Verweis auf das laufende Verfahren mit dem Aktenzeichen Einspruch einlegen,  in der Regel vier Wochen lang. Bis dahin sollten Bauherren Grundstückskauf und Bauleistungen vertraglich klart trennen, rät WWS.

Quelle: Rechnungswesen-Portal

Zurück

Auf dem neuesten Stand

Unser Mitarbeiter befassen sich für unsere Mandanten laufend mit aktuellen Themen aus

Wirtschaftsprüfung ›

Wirtschaftsprüfung

Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen auch Ihren Jahresabschluss, implementieren Risikofrüherkennungs- und Kontrollsysteme, achten auf Compliance Regeln und haben aktuelle Entscheidungen fest im Blick.

Steuerberatung ›

Steuerberatung

Unsere Steuerberater informieren unsere Mandanten laufend über steuerrelevante Neuigkeiten: neue Unterstützungsangebote, geänderte Antragsfristen, außergewöhnliche Gestaltungsmöglichkeiten u. v. m.

Rechtsberatung ›

Rechtsberatung

Welche Entscheidungen haben welche Auswirkungen auf Ihr Geschäft? Unsere Rechtsberatung informiert unsere Mandanten laufend über Änderungen in verschiedenen für sie relevanten Rechtsgebieten.

Kanzleizeitschrift

Laden Sie sich hier unsere aktuelle Kanzleizeitschrift "WegWeiSer" herunter.

Archiv