12.2018

Fiskus sponserte die Mitarbeitergesundheit

Viele Unternehmen haben mit einem hohen Krankenstand zu kämpfen. Folgerichtig greift der Fiskus Firmen bei der Gesundheitsförderung von Mitarbeitern unter die Arme.

Rückenschmerzen, Bluthochdruck oder Burnout: Die Liste der typischen Erkrankungen von Mitarbeitern ist lang. Aktuell liegt der Krankenstand in Deutschland so hoch wie in den letzten zwei Jahrzenten nicht mehr. Schnell leiden infolgedessen die Arbeitsqualität und die Produktivität – und damit der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen. Immer mehr Firmen packen das Problem proaktiv an und setzen auf Prävention im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Dazu zählen etwa Bewegungs- und Ernährungskurse oder Seminare zur Stressbewältigung. Die Gesundheitsförderung von Mitarbeitern erfordert Weitblick. Betriebliche Maßnahmen bleiben nur steuer- und abgabenfrei, wenn strenge Bedingungen eingehalten werden.

Schnell wertet das Finanzamt Sachleistungen oder Barzuschüsse als steuerpflichtige Einkünfte. Die Folge: Bei der nächsten Betriebsprüfung droht eine saftige Nachzahlung samt Zinsen. Eine sorgfältige Dokumentation ist für alle Mitarbeiter Pflicht. Firmen sollten Belege wie Beitragsbescheide, Teilnahmebescheinigungen oder Zertifizierungen von Anbietern immer zusammen mit den Lohnunterlagen aufbewahren.

Steuerlich begünstigt sind nur Sachleistungen und Barzuschüsse, die Firmen freiwillig und zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Arbeitslohn gewähren. Eine Umwandlung von Gehaltsbestandteilen oder Gegenleistungen des Mitarbeiters wie etwa ein Lohnverzicht sind tabu.

Nichtsdestotrotz besteht ein gewisser Gestaltungsspielraum. Unternehmen können Gesundheitsleistungen auf andere freiwillige Sonderzahlungen wie etwa das Weihnachtsgeld anrechnen oder im Rahmen einer Gehaltserhöhung gewähren. Wichtig: Laut Sozialgesetzbuch müssen Maßnahmen der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands oder der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen. Firmen sollten vorab immer prüfen, ob Kurse von den Krankenkassen als Präventionsmaßnahme zertifiziert und Anbieter ausreichend qualifiziert sind. In Zweifelsfällen sollten Arbeitgeber beim Finanzamt eine kostenlose Anrufungsauskunft einholen.

Beitragsgrenze beachten

Die Förderfreude des Fiskus ist jedoch begrenzt. Maximal 500 Euro dürfen Firmen jährlich pro Mitarbeiter ohne Weiteres für Gesundheitsmaßnahmen ausgeben. Das gilt für inner- und außerbetriebliche Angebote. Vertragspartner kann grundsätzlich der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer sein. Bis zum Freibetrag von 500 Euro müssen Unternehmen keinen Nachweis erbringen, dass die Maßnahmen berufsspezifischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorbeugen. Wer mehr als 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei ausgeben will, muss den berufsspezifischen Nachweis durch eine Auskunft des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, der Berufsgenossenschaft oder eines Sachverständigen erbringen.

Quelle: Mikado

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Torsten Lambertz
Geschäftsführer, Diplom-Kaufmann (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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