10.2017

Fiskus "sponsert" Elektromobilität von Mitarbeitern

Unternehmen müssen sich heutzutage einiges ein­fallen lassen, um im Wettbewerb um qualifizierte Kräfte zu punkten. Traditionell unterstützen viele Firmen ihre Mitarbeiter mit Gehaltsextras wie Job­tickets oder Tankgutscheinen. Eine zeitgemäßes Gehaltsextra eröffnet das neue Gesetz zur steuer­lichen Förderung von Elektromobilität im Straßen­verkehr. Demnach können Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn ihren Festangestellten und Leiharbeitnehmem das Aufladen von Elektrofahrzeugen Steuer- und abgabenfrei finanzieren.

Begünstigt ist sowohl das Aufladen von Privatautos als auch von privat genutzten Dienst-Pkw, die nicht nach der 1-Prozent-Methode versteuert werden. Gleiches gilt für E-Bikes und Pedelecs mit einer Leistung von über 25O Watt oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. Diese sind ebenso wie Pkw zulassungs­pflichtig. Die Steuerbefreiung gilt unbegrenzt. Der Fis­kus limitiert weder die Kostenhöhe noch die Zahl der begünstigten Fahrzeuge. Voraussetzung ist, dass die Ladevorgange im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens erfolgen.

Steuervorteile gewahrt der Fiskus nicht nur auf dem Fir­mengelande, sondern auch beim Mitarbeiter zu Hause. Hier „sponsert" das Finanzamt alle Kosten rund um die Ladestation etwa in der Privatgarage, jedoch nicht das Aufladen selbst. Das Gehaltsextra bleibt steuerfrei, wenn Firmen Geräte zeitweise unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung überlassen. Begünstigt sind neben der Anschaffung des Ladegerätes auch die Inbetrieb­nahme und Wartung. Grundlage ist ein Überlassungs­vertrag, der alle Modalitäten regelt. Der Vertrag sollte nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch alle steuerli­chen Aspekte berücksichtigen. Hierzu zählen etwa die Nutzungsdauer und die Rückgabebedingungen. An­dernfalls drohen spätestens bei der nächsten Betriebs­prüfung saftige Nachzahlungen. Darüber hinaus sollten die Vertragspartner die Haftung bei Schaden oder Dieb­stahl sowie die Nutzung durch Dritte regeln.

Die Großzügigkeit des Fiskus hat Grenzen: Nicht steu­erbefreit sind Geräte, die in den dauerhaften Besitz von Mitarbeitern übergehen. Hier räumt der Gesetzgeber immerhin noch eine pauschale Lohnversteuerung mit 25 Prozent der Aufwendungen ein. Gleiches gilt für den Fall, dass Arbeitnehmer selbst eine Ladestation anschaf­fen und der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. In jedem Fall sollten Firmen den Aufwand immer genau dokumentieren und Belege wie Rech­nungen und Kontoauszüge zum jeweiligen Lohnkonto nehmen. So lassen sich Rückfragen von Finanzbeamten leichter klären.

Auch bei der Elektromobilität müssen Unternehmen die steuerlichen Grundsätze für Gehaltsextras einhal­ten. Firmen dürfen Zuwendungen nur zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Arbeitslohn gewähren. Eine Umwandlung von Gehaltsbestandteilen führt zum Ver­lust der Steuerbefreiung. Auch Gegenleistungen des Arbeitnehmers wie Mehrarbeit oder Lohnverzicht sind tabu. Besondere Vorsicht ist bei der Einstellung neuer Mitarbeiter geboten. Zusagen im Rahmen der Gehalts­verhandlung wertet das Finanzamt schnell als regulären Gehaltsbestandteil. Firmen sollten bei Gehaltsextras immer eine separate Vereinbarung abschließen und zu­sammen mit den Lohnunterlagen aufbewahren.

Quelle: rbv-Nachrichten

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Stefan Rattay
Geschäftsführer, Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
Tel.: 0241 886 96-0
Fax: 0241 88696-11
E-Mail: srattay@wws-ac.de

Zurück

Auf dem neuesten Stand

Unser Mitarbeiter befassen sich für unsere Mandanten laufend mit aktuellen Themen aus

Wirtschaftsprüfung ›

Wirtschaftsprüfung

Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen auch Ihren Jahresabschluss, implementieren Risikofrüherkennungs- und Kontrollsysteme, achten auf Compliance Regeln und haben aktuelle Entscheidungen fest im Blick.

Steuerberatung ›

Steuerberatung

Unsere Steuerberater informieren unsere Mandanten laufend über steuerrelevante Neuigkeiten: neue Unterstützungsangebote, geänderte Antragsfristen, außergewöhnliche Gestaltungsmöglichkeiten u. v. m.

Rechtsberatung ›

Rechtsberatung

Welche Entscheidungen haben welche Auswirkungen auf Ihr Geschäft? Unsere Rechtsberatung informiert unsere Mandanten laufend über Änderungen in verschiedenen für sie relevanten Rechtsgebieten.

Kanzleizeitschrift

Laden Sie sich hier unsere aktuelle Kanzleizeitschrift "WegWeiSer" herunter.

Archiv