04.2013
Fiskus nimmt Kassenführung verstärkt ins Visier
Mönchengladbach (WWS) Barumsätze eröffnen vielfältige Möglichkeiten zum Betrug. (...) Aber auch Unternehmen anderer Branchen sollten aufpassen. Die Finanzbehörden prüfen immer kritischer, ob Kassenumsätze korrekt verbucht sind, betont die Mönchengladbacher Steuerberatungsgesellschaft WWS. Treten Unstimmigkeiten zutage, dürfen die Finanzbehörden Nachberechnungen vornehmen.
(...)
Zuschätzungen auf Grundlage eines Zeitreihenvergleichs gültig
Der Fiskus kommt Schludrigkeiten und Tricksereien bei der Kassenführung immer schneller auf die Schliche. „Die Finanzbehörden greifen verstärkt auf elektronische Prüfmethoden zurück“, betont Torsten Lambertz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der WWS. „Mit statistischen Methoden wie dem Chi-Quadrat-Test können die Finanzbehörden große Datenmengen daraufhin überprüfen, ob sie fehlerhaft oder gefälscht sind.“ Bei Auffälligkeiten ziehen die Finanzbehörden Vergleichszahlen von Wettbewerbern heran oder führen einen inneren Betriebsvergleich mit firmeninternen Kennzahlen durch, einen so genannten Zeitreihenvergleich.
Firmen sollten bei der Kassenführung nie schludern
(...) Nur in Ausnahmefällen darf die Eintragung im Kassenbuch am Folgetag nachgeholt werden. Jede Geldbewegung muss durch einen Beleg nachgewiesen werden. „Von entscheidender Bedeutung ist, dass Kassenaufzeichnungen nicht nachträglich zu ändern sind“, betont WWS-Berater Lambertz. „Fehlerhafte Buchungen müssen durch eine Stornierung nachzuvollziehen sein.“ Sein Rat an Unternehmen: Firmen sollten bei der Kassenführung nie schludern, sondern alle steuerlichen Anforderungen genau einhalten. (...)
Quelle: P.T. Magazin
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