04.2013
Fiskus nimmt Kassenführung verstärkt ins Visier
Rechtsprechung bekräftigt dieses Vorgehen
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) – Barumsätze eröffnen vielfältige Möglichkeiten zum Betrug. Deshalb nimmt das Finanzamt die Kassenführung von Unternehmen genau unter die Lupe. Vor allem Einzelhändler und Gastronomiebetriebe, deren Geschäft überwiegend bar abgewickelt wird, geraten verstärkt in den Fokus. Aber auch Unternehmen anderer Branchen sollten aufpassen. Die Finanzbehörden prüfen immer kritischer, ob Kassenumsätze korrekt verbucht sind, betont die Mönchengladbacher Steuerberatungsgesellschaft WWS. Treten Unstimmigkeiten zutage, dürfen die Finanzbehörden Nachberechnungen vornehmen. Diese können zu Ergebnissen oberhalb der tatsächlichen Einnahmen führen.
Finanzbehörden nutzen elektronische Prüfmethoden
Der Fiskus kommt Schludrigkeiten und Tricksereien bei der Kassenführung immer schneller auf die Schliche. „Die Finanzbehörden greifen verstärkt auf elektronische Prüfmethoden zurück“, betonte Torsten Lambertz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der WWS. „Mit statistischen Methoden wie dem Chi-Quadrat-Test können die Finanzbehörden große Datenmengen daraufhin überprüfen, ob sie fehlerhaft oder gefälscht sind.“ Bei Auffälligkeiten ziehen die Finanzbehörden Vergleichszahlen von Wettbewerbern heran oder führen einen inneren Betriebsvergleich mit firmeninternen Kennzahlen durch, einen so genannten Zeitreihenvergleich. (...)
Regeln der Ordnungsmäßigkeit sind schärfer geworden
(...) Nur in Ausnahmefällen darf die Eintragung im Kassenbuch am Folgetag nachgeholt werden. Jede Geldbewegung muss durch einen Beleg nachgewiesen werden.
„Von entscheidender Bedeutung ist, dass Kassenaufzeichnungen nicht nachträglich zu ändern sind“, betonte WWS-Berater Lambertz. „Fehlerhafte Buchungen müssen durch eine Stornierung nachzuvollziehen sein.“ Sein Rat an Unternehmen: Firmen sollten bei der Kassenführung nie schludern, sondern alle steuerlichen Anforderungen genau einhalten. Denn nicht vollständig und richtig erfasste Barerlöse berechtigen Prüfer zu Hinzuschätzungen. Es drohen hohe Nachberechnungen, die für Unternehmen zu finanziellen und wirtschaftlichen Problemen führen können.
Quelle: Der BauUnternehmer
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