09.2014
Fernpendler und Steuer
Noch immer liegt der Traum-job am Heimatort. Viele sindgezwungen, zumindest vorübergehend eine zweite Wohnung am Arbeitsort zu unterhalten. Der Fiskus greift Arbeitnehmern und Selbstständigen dabei finanziell unter die Arme.
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind Unterkunftskosten bis monatlich 1000 Euro absetzbar. Dazu zählen bei einer Mietwohnung neben der Miete auch die Betriebs-, Renovierungs-, Reinigungskosten oder Rundfunkgebühren. Für eine Eigentumswohnung am Arbeitsort zählen auch Finanzierungskosten und Gebäudeabschreibung. Eine Besonderheit ist laut Stefan Rattay, Steuerberater bei der Beratungsgesellschaft WWS in Aachen, bei Übernachtungen in Hotels zubeachten: Der Fiskus akzeptiert nur die Kosten für die Übernachtung, für das Frühstück dagegen nicht.„Damit die Bedingungen einer doppelten Haushaltsführung erfüllt sind, müssen Pendler belegen, dass ihr Lebensmittelpunkt weiterhin am bisherigen Wohnsitz liegt", betont Rattay.
Wohnt die Hauptbezugsperson in der Hauptwohnung, erkennt das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung meist problemlos an. Alleinstehende müssen gesondert nachweisen, dass sie enge persönliche Beziehungen am Erstwohnsitz pflegen, etwa zu Freunden und Verwandten. Als Nachweis sozialer und kultureller Kontakte können Barabhebungen, Arztbesuche oder Einladungen zu Feiern am Heimatort dienen. Von Vorteil sind auch Vereinsmitgliedschaften, um den Lebensmittelpunkt zu untermauern.
Wichtiges Kriterium ist die Anzahl der Heimfahrten. Bei Verheirateten begnügt sich der Fiskus mit mindestens sechs Familienheimfahrten pro Jahr. Bei Ledigen erwartet er mindestens zwei Touren pro Monat. Als Beleg dienen detaillierte Aufstellungen über die Heimfahrten, Tankquittungen, Inspektionsrechnungen oder Zugtickets. Bei Verheirateten muss der Partner in der Erstwohnung wohnen und darf keinesfalls in die Zweitwohnung am Beschäftigungsort ziehen. Dann verliert laut Bundesfinanzhof die Erstwohnung ihren Status als Lebensmittelpunkt (BFH, Az. VI B 58/11). Steuervorteile einer doppelten Haushaltsführung gehen verloren.
Quelle: Westdeutsche Zeitung
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