03.2017
Fünf Tipps zur Erbschaftsteuer
Das neue Erbschaftsteuergesetz betrifft alle Erb- und Schenkungsvorgänge rückwirkend zum 1. Juli 2016. Bei der Unternehmensnachfolge rät die Wirtschaftskanzlei WWS Firmeninhabem zur Weitsicht - und zu folgenden Schritten:
Lohnsumme prüfen. Erwerber von Unternehmen mit einem begünstigten Vermögen von bis zu 26 Millionen Euro können den sogenannten Verschonungsabschlag uneingeschränkt nutzen - vorausgesetzt sie führen das Unternehmen fünf Jahre weiter und behalten die Lohnsumme bei. Dann gewährt das Finanzamt einen Abschlag von 85 Prozent auf das begünstigte Vermögen (sogenannte Regelverschonung). Wer die Firma sieben Jahre bei gleicher Lohnsumme weiterführt erhält einen Abschlag von 100 Prozent (sogenannte Optionsverschonung).
Verschonungsbedarfsprüfung erwägen. Unternehmen mit mehr als 26 Millionen Euro begünstigtem Vermögen können eine Verschonungsbedarfsprüfung in Betracht ziehen. Hierbei muss der Erwerber sein Privatvermögen offenlegen und nachweisen dass ihm die Steuerzahlung nicht möglich ist.
Verwaltungsvermögen minimieren. Verwaltungsvermögen - etwa vermietete Immobilien - ist vom Verschonungsabschlag ausgenommen. Zudem gewährt das Finanzamt die Optionsverschonung nur bis zu einem Verwaltungsvermögensanteil von 20 Prozent.
Vorwegabschlag nutzen. Familienuternehmen haben noch eine weitere Möglichkeit die Steuerlast zu mindern. Ist ihr Gesellschaftsvertrag mit Verfügungs-, Entnahme- und Abfindungsbeschränkungen ausgestattet, können sie einen Vorwegabschlag von bis zu 30 Prozent in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Die Regelungen müssen zwei Jahre vor und 20 Jahre nach der Untemehmensübertragung gelten.
Steuer in Jahresraten zahlen. Eine Stundung der Steuerschuld kann helfen, Liquidität zu sichern. Das ist bis zu sieben Jahre lang möglich, im ersten Jahr bleibt die Stundung zinsfrei, danach werden jährlich sechs Prozent fällig. Voraussetzung: Behaltensfrist und Lohnsummenklausel werden eingehalten.
Quelle: Creditreform Magazin
Korrespondenz mit:
Dr. Stephanie Thomas
Managing director,
lawyer,
tax consultant,
specialist solicitor for tax law
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Tel.: 0049 2166 971-130
sthomas@wws-mg.de
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