03.2017

Fünf Tipps zur Erbschaftsteuer

Das neue Erbschaftsteuergesetz betrifft alle Erb- und Schenkungsvorgänge rückwirkend zum 1. Juli 2016. Bei der Unternehmensnach­folge rät die Wirtschaftskanzlei WWS Firmeninhabem zur Weitsicht - und zu folgenden Schritten:

Lohnsumme prüfen. Erwerber von Unternehmen mit einem begünstig­ten Vermögen von bis zu 26 Millio­nen Euro können den sogenannten Verscho­nungsabschlag uneingeschränkt nutzen - vorausgesetzt sie führen das Unternehmen fünf Jahre weiter und behalten die Lohnsumme bei. Dann gewährt das Finanzamt einen Abschlag von 85 Prozent auf das begünstigte Vermögen (sogenannte Regelverschonung). Wer die Firma sieben Jahre bei gleicher Lohnsumme weiter­führt erhält einen Abschlag von 100 Prozent (sogenannte Optionsverschonung).

Verschonungsbedarfsprüfung erwägen. Unternehmen mit mehr als 26 Millionen Euro begünstigtem Ver­mögen können eine Verschonungsbedarfsprüfung in Betracht ziehen. Hierbei muss der Er­werber sein Privatvermögen offenlegen und nachweisen dass ihm die Steuerzahlung nicht möglich ist.

Verwaltungsvermögen mini­mieren. Verwaltungsvermögen - etwa vermietete Immobilien - ist vom Verschonungsabschlag ausgenommen. Zudem gewährt das Finanzamt die Options­verschonung nur bis zu einem Verwaltungsvermögensanteil von 20 Prozent.

Vorwegabschlag nutzen. Familienuternehmen haben noch eine weitere Möglichkeit die Steuerlast zu mindern. Ist ihr Gesellschaftsvertrag mit Verfügungs-, Entnahme- und Abfindungsbe­schränkungen ausgestattet, können sie einen Vorwegabschlag von bis zu 30 Prozent in An­spruch nehmen. Voraussetzung: Die Regelun­gen müssen zwei Jahre vor und 20 Jahre nach der Untemehmensübertragung gelten.

Steuer in Jahresraten zahlen. Eine Stundung der Steuerschuld kann helfen, Liquidität zu sichern. Das ist bis zu sieben Jahre lang möglich, im ersten Jahr bleibt die Stundung zinsfrei, da­nach werden jährlich sechs Prozent fällig. Voraussetzung: Behaltensfrist und Lohnsum­menklausel werden eingehalten.

Quelle: Creditreform Magazin

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Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas

Managing director,
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tax consultant,
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sthomas@wws-mg.de

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