10.2016
Der Steuertipp: Zeitwertkonten
Die Sachlage
Wenn ein« Firma ihren Angestellten etwa Überstunden, Urlaubsgeld, Provisionen oder Boni auf ein sogenanntes Zeitwertkonto gutschreibt, statt auszuzahlen, können interessante Vorteile entstehen. So werden Steuern und Sozialabgaben erst in der Freistellungsphase bei Auszahlung der Gelder fällig, zum Beispiel, wenn der Beschäftigte ein Sabbatical nimmt, eine längere Fortbildung absolviert oder vorzeitig in den Ruhestand geht. Zudem fällt für Zinsen auf das Zeitwertkonto keine Abgeltungsteuer an.
Der Tipp
„Durch das Zeitwertkonto kann die Zahlung von Lohnsteuer auf Entgelte über einen längeren Zeitraum gestreckt werden, was oft die Steuerlast reduziert", erklärt Stephanie Thomas, Rechtsanwältin und Steuerberaterin der Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach. Voraussetzung ist ober, dass Zeitguthaben in Geldbeträge umgerechnet und Wertguthaben in Euro auigewiesen werden. Zudem muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Basis bilden, die bei Bedarf dem Finanzamt vorgelegt werden kann. „Firmen müssen auch garantieren, dass sie Mitarbeitern mindestens den angesparten Geldbetrag später ausbezahlen, und Wertguthaben sollten in der Freistellungszeit auch vollständig aufgebraucht werden*, so Stephanie Thomas. Firmen sollten Zahlungen auf Zeitwertkonten zudem jährlich überprüfen. Bei unangemessenen Wertguthaben könne sonst eine durchaus erhebliche Nachzahlurtgspflicht entstehen.
Quelle: Compass
Korrespondenz mit:
Dr. Stephanie Thomas
Managing director,
lawyer,
tax consultant,
specialist solicitor for tax law
Contact
Tel.: 0049 2166 971-130
sthomas@wws-mg.de
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