10.2016

Der Steuertipp: Zeitwertkonten

Die Sachlage

Wenn ein« Firma ihren Angestellten etwa Über­stunden, Urlaubsgeld, Provisionen oder Boni auf ein sogenanntes Zeitwertkonto gutschreibt, statt auszuzahlen, können interessante Vorteile entstehen. So werden Steuern und Sozialabga­ben erst in der Freistellungsphase bei Auszah­lung der Gelder fällig, zum Beispiel, wenn der Beschäftigte ein Sabbatical nimmt, eine längere Fortbildung absolviert oder vorzeitig in den Ruhestand geht. Zudem fällt für Zinsen auf das Zeitwertkonto keine Abgeltungsteuer an.

Der Tipp

„Durch das Zeitwertkonto kann die Zah­lung von Lohnsteuer auf Entgelte über einen längeren Zeitraum gestreckt werden, was oft die Steuerlast reduziert", erklärt Stephanie Thomas, Rechtsanwältin und Steuerberaterin der Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchenglad­bach. Voraussetzung ist ober, dass Zeitgut­haben in Geldbeträge umgerechnet und Wert­guthaben in Euro auigewiesen werden. Zudem muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Basis bil­den, die bei Bedarf dem Finanzamt vorgelegt werden kann. „Firmen müssen auch garan­tieren, dass sie Mitarbeitern mindestens den angesparten Geldbetrag später ausbezahlen, und Wertguthaben sollten in der Freistellungs­zeit auch vollständig aufgebraucht werden*, so Stephanie Thomas. Firmen sollten Zahlungen auf Zeitwertkonten zudem jährlich überprüfen. Bei unangemessenen Wertguthaben könne sonst eine durchaus erhebliche Nachzahlurtgspflicht entstehen.

Quelle: Compass

Korrespondenz mit:

Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas

Managing director,
lawyer,
tax consultant,
specialist solicitor for tax law

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Tel.: 0049 2166 971-130
sthomas@wws-mg.de

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