03.2013
Betriebsprüfer kontrollieren Künstlerabgabe
Dr. Ulrich Viefers warnt vor falschen Angaben an die KSK.
Der KSK bleibt kaum etwas verborgen. Früher oder später wird jedes Unternehmen mit dem Thema konfrontiert. (...)
„In vielen Auftragsbüchern schlummern abgabepflichtige Leistungen, die erhebliche finanzielle Nachwirkungen haben“, bekräftigt Ulrich Viefers, WWS-Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Firmen aller Branchen sollten sich gründlich informieren und prüfen, ob Leistungen von der Abgabepflicht betroffen sind. Zweifelhafte Sachverhalte sollten mit fachkundigen Beratern erörtert werden. „Schon ein geringer kreativer Anteil kann dazu führen, dass der Gesamtauftrag abgabepflichtig wird", so Viefers.
Erhöhte Vorsicht ist vor allem bei Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für den eigenen Betrieb geleiten. (...)
Das gleiche gilt auch für interne Firmenfeiern. „Bei mehr als drei Aufträgen an freiberufliche Kreative pro Jahr lauert die KSK“, so Viefers. Prüfer legten das Kriterium, „nicht nur gelegentlich“ unter Umständen auch jahresübergreifend an. So drohten auch bei Messeauftritten oder Ausstellungen, die turnusmäßig alle zwei oder drei Jahre stattfinden, die KSK-Pflicht.
Viele KSK-Angaben ließen sich deutlich reduzieren oder sogar vermeiden. Bei Auftragsvergabe und Vertragsgestaltung müssten abgabepflichtige und sonstige Leistungen getrennt werden. (...)
Quelle: Deutsches Handwerksblatt
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