10.2019

Beispiele von verdeckter Gewinnausschüttung

GmbH-Geschäftsführer laufen oft Gefahr, eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu riskieren. Wann diese vorliegt, zeigen Beispiele aus der Rechtsprechung.

Die Vergütung von Geschäftsführern in GmbHs steht auf unsicherem Terrain. Zum einen schränken Gerichtsurteile den Gestaltungsfreiraum immer wieder weiter ein. Zum anderen leiten Betriebsprüfer bei Verdacht auf eine verdeckte Gewinnausschüttung häufiger ein Strafermittlungsverfahren ein. Inhabergeführte Unternehmen sollten deshalb das Thema Geschäftsführer-Vergütung auf den Prüfstand stellen. Nur so lassen sich steuerliche Tretminen erkennen und umgehen.

Vergütung geschäftsführender Gesellschafter

Betriebsprüfer nehmen die Geschäftsführer-Vergütung von inhabergeführten Kapitalgesellschaften, also auch von GmbHs, besonders kritisch unter die Lupe. Hierzu hinterfragen sie anhand eines so genannten Drittvergleichs die Art und Höhe der Vergütung. Vermeintlich überhöhte Leistungen an geschäftsführende Gesellschafter werten sie schnell als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Die Folge sind hohe Steuernachzahlungen samt Zinsen, mitunter auch Bußgelder oder Geldstrafen.

Beispiel: Eine GmbH zahlt ihrem geschäftsführenden Gesellschafter ein um 150.000 Euro überhöhtes Gehalt aus. Nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG muss die GmbH ihr Einkommen außerhalb der Bilanz um diesen Betrag erhöhen. Neben dem Grundgehalt nehmen Betriebsprüfer verstärkt Tantiemen, Pensionszusagen oder Sachbezüge ins Visier. Diese Gehaltsbestandteile bieten oft großen Interpretationsspielraum, weshalb hier besonders kritisch geprüft wird.

Mietvertrag zwischen GmbH und geschäftsführendem Gesellschafter

Zwei Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) beziehen sich auf einen Mietvertrag zu strittigen Konditionen zwischen einer GmbH und ihrem geschäftsführendem Gesellschafter (BFH, Az. I R 8/15, Az. I R 12/15). Obwohl die vereinbarte Miete dem ortsüblichen Mietspiegel entsprach, vertraten die Richter die Auffassung, dass es sich um eine vGA handelt. Maßgeblich ist für die Entscheidung, dass die Miete nicht kostendeckend und keine Gewinnerzielung möglich war.

Firmen sollten deshalb die Höhe der Miete in einem Mietvertrag nicht nur auf Basis von Mietspiegeln festlegen, sondern bei der Ermittlung der Kostenmiete auch immer die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (2. WoBauG) heranziehen. Auf der Grundlage der II. BV kann eine Kostenmiete ermittelt werden, also eine Miete, die gerade die anfallenden Kosten abdeckt. Die Berechnungsverordnung regelt unter anderem die Berechnung folgender Kosten:

    - Kapitalkosten
    - Bewirtschaftungskosten
    - Abschreibung
    - Verwaltungskosten
    - Instandhaltungskosten
    - Mietausfallwagnis

Zudem darf ein angemessener Gewinnaufschlag von rund fünf Prozent im Mietvertrag nicht fehlen.

Zahlung privater Ausgaben vom GmbH-Konto

Einen weiteren Ansatzpunkt bietet Betriebsprüfern ein Urteil des Finanzgerichts München zum Verrechnungskonto für Gesellschafter (FG München, Az. 7 K 531/15). Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer hatte private Ausgaben vom GmbH-Konto bezahlt. Die Zahlungen glich der Firmenchef jedoch nicht aus. Über die Jahre häuften sich die Verbindlichkeiten auf über eine halbe Million Euro an. Für die Richter liegt eine vGA vor, da der Geschäftsführer für das geliehene Geld keine Zinsen zahlte.

In ähnlich gelagerten Fällen sollten Unternehmen immer Zinszahlungen in angemessener Höhe vereinbaren. Sofern die Gesellschaft selbst einen Kredit zu ihrer Refinanzierung aufgenommen hat, sollten die hierfür fälligen Zinsen als Maßstab für die Verzinsung des Geschäftsführer-Kredits herangezogen werden. Andernfalls ist der marktübliche Zinssatz maßgeblich.

Einlagenrückgewähr an Gesellschafter

Auch beim Thema Einlagenrückgewähr (Abgang aus dem steuerlichen Einlagenkonto) ist Vorsicht geboten. Entsprechende Leistungen an ihre Gesellschafter müssen GmbHs nach amtlich vorgeschriebenem Muster bescheinigen (§ 27 Abs. 3 KStG). Dieses muss folgende Angaben enthalten:

    - Name und Anschrift des Anteilseigners
    - Höhe der Leistungen, soweit das steuerliche Einlagekonto gemindert wurde
    - Zahlungstag

Mit der Bescheinigung, die nicht unterschrieben werden muss, wenn sie maschinell ausgedruckt wurde und der Aussteller erkennbar ist, soll beim Anteilseigner eine zutreffende Besteuerung gewährleistet werden. Liegt eine solche Bescheinigung nicht vor, geht das Finanzamt im Zweifel von steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen aus.

Die Bescheinigung einer Einlagenrückgewähr kann nach Bekanntgabe des Feststellungsbescheids nicht mehr erfolgen. Dies gilt nach Auffassung des Sächsischen Finanzgerichts selbst dann, wenn eine vGA erst im Rahmen einer Betriebsprüfung nachträglich festgestellt und aus diesem Grund keine Bescheinigung ausgestellt wurde (FG Sachsen, Az. 2 K 1860/15 sowie BFH, Az. I R 30/16 BStBl. II 2019, Seite 283).

Quelle: Businesswissen

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Torsten Lambertz
Geschäftsführer, Diplom-Kaufmann (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater




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