05.2015
Alles in einem
Wohnen und Arbeiten zu verbinden, kann viele Vorteile haben, für das Familienleben und auch finanziell. In der Planungsphase können Sie wichtige Weichen stellen, um damit wirklich erfolgreich zu sein.
Sind Sie selbstständig und planen ein Haus zu bauen? Nichts erscheint naheliegender, als die Tätigkeit, sei sie gewerblich oder freiberuflich, ein Kosmetikstudio oder ein Architekturbüro, in den Neubauzu integrieren.
Es kommt nur darauf an, wie. Denn die Verbindung von beidem sollte gewissen Anforderungen genügen, damit sich Familienleben und eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit nicht negativ, sondern positiv gegenseitig beeinflussen und Sie zudem einen finanziellen Vorteil aus Ihrer Lebenssituation ziehen.
Es gibt viele Pluspunkte, beispielsweise bedeutende Einsparungen an Fahrtkosten und Zeit. Ihre Flexibilität wächst, Sie können schnell reagieren, wenn zu Hause „Not am Mann" ist wegen Krankheit oder anderen Unwägbarkeiten. Sie sind nicht an feste „Office"-Zeiten gebunden und können abends oder am Wochenende noch einmal schnell ins Büro „hüpfen". Hier liegt natürlich auch eine Gefahr - nämlich keine klare Linie mehr ziehen zu können zwischen Berufs- und Privatleben. Je strikter die Bereiche zum Wohnen und Arbeiten getrennt sind, desto besser wird jedes funktionieren - aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies umzusetzen.
Die gängigste Lösung ist sicher, das Büro unter einem Dach mit den Privaträumen im Eingangsbereich unterzubringen mit einer gemeinsamen Erschließung zum Wohnen und Arbeiten, die aber so neutral gehalten ist, dass vom privaten Bereich nicht zu viel „preisgegeben" wird. Dies gilt genauso für einen Arbeitsbereich imUnter- oder im Dachgeschoss. Ein GästeWC sollte dem Arbeitsbereich zugeordnet sein, eventuell auch eine Teeküche.
Manche Mitmenschen empfinden es aber als wesentlich für den Arbeitstag, die gewohnte Wohnumgebung zu verlassen und eine neue Tür aufzuschließen. Für sie kann es die bessere Lösung sein, den Arbeitsplatz in einem vom restlichen Haus räumlich abgesetzten Anbau unterzubringen, ein separater Zugang ist in jedem Fall eine elegante Lösung. Welche Variante Sie umsetzen, ist natürlich auch immer abhängig von dem Ihnen zur Verfügung stehenden Grundstück, dem Bebauungsplan, dem Budget - und nicht zuletzt davon, welchen Beruf Sie ausüben. Die verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten der betrieblichen Nutzung können sich positiv auf Ihr Baubudget auswirken. Denn die Kosten für das Büro können steuerlich geltend gemacht werden - sowohl, wasden Bau, alsodie „Herstellung” betrifft als auch die laufenden Ausgaben.
Stefan Rattay, Steuerberater bei der WWS-Cruppe in Aachen, erklärt: „Ein häusliches Arbeitszimmer, bzw. Büro im Wohnhaus wird vom Finanzamt als solches nur anerkannt, wenn private Nutzung so gut wie ausgeschlossen oder nur untergeordnet ist. Der Raum muss von den Privaträumen getrennt und über eine Tür abschließbar sein. Durchgangszimmer oder nur durch Raumteiler abgegrenzte Räume wie Galerien werden nicht anerkannt. Die laufenden Ausgaben wie Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Gebühren für den Schornsteinfeger, Energie und Wasser, Reinigungs- und Renovierungskosten können dann anteilig bei den Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wenn die Ausgaben nicht konkret dem Arbeitsbereich zugeordnet werden können, wird ihr Anteil über das prozentuale Verhältnis der Flächen von Arbeiten und Wohnen geschätzt.
Erwirbt oder baut man mit seinem Ehepartner ein Haus gemeinsam und möchte einen Teil dieses Hauses dem Betriebsvermögenzuordnen, steht dem Unternehmer zudem die ausgewiesene Vorsteuer im Verhältnis des Eigentumsanteils zu. Man sollte eine nur auf den Na- Steuerbemtung men des Unternehmers ad- lohnt sich resslerte Rechnung verlangen und auf Rechnungsbestandteile und Eigentumsverhältnisse achten." Stefan Rattay fährt fort: „Für die Herrichtung und Bereitstellung des Arbeitsbereiches können folgende Kosten abgezogen werden: Die Gebäudeabschreibungsbeträge aus den Gesamtbaukosten Inklusive anteiliger Grunderwerbsteuer und Sonderabschreibung sowie die Finanzierungskosten für die Gebäudeherstellung.”
Hier kommt allerdings auch ein „Pferdefuß" ins Spiel: Denn die Beträge für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Sie über viele Jahre als Kosten steuerlich absetzen, wachsen auf der anderen Seite den „Stillen Reserven“ Ihres Betriebs zu. Mit der Folge, dass Sie diese versteuern müssen, ebenso wie den Wertzuwachs der betrieblich genutzten Flächen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise den Betrieb aufgeben, den Arbeitsbereich zu Privaträumen umwandeln oder das Haus verkaufen. In jedem Fall ist es ratsam, sich in einer frühen Planungsphase mit dem Steuerberater zusammenzusetzen, um für Sie die richtige Strategie zu entwickeln.
Eine Empfehlung von Stefan Rattay zum Schluss: Die durch den Garten erreichbare Blockbohlenhütte. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Immobilie, sondern um ein bewegliches Wirtschaftsgut, das Im Wert nicht steigt, sondern sinkt. Es werden keine stillen Reserven gebildet und es lässt sich besser abschreiben als ein „immobiles” Arbeitszimmer im Haus.
Quelle: bauen!
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