05.2015

Alles in einem

Wohnen und Arbeiten zu verbinden, kann viele Vorteile haben, für das Familienleben und auch finanziell. In der Planungsphase können Sie wichtige Weichen stellen, um damit wirklich erfolgreich zu sein.

Sind Sie selbstständig und planen ein Haus zu bauen? Nichts erscheint na­heliegender, als die Tätigkeit, sei sie gewerblich oder freiberuflich, ein Kosme­tikstudio oder ein Architekturbüro, in den Neubauzu integrieren.

Es kommt nur darauf an, wie. Denn die Verbindung von beidem sollte gewis­sen Anforderungen genügen, damit sich Familienleben und eine erfolgreiche be­rufliche Tätigkeit nicht negativ, sondern positiv gegenseitig beeinflussen und Sie zudem einen finanziellen Vorteil aus Ihrer Lebenssituation ziehen.

Es gibt viele Pluspunkte, beispielsweise bedeutende Einsparungen an Fahrtkos­ten und Zeit. Ihre Flexibilität wächst, Sie können schnell reagieren, wenn zu Hau­se „Not am Mann" ist wegen Krankheit oder anderen Unwägbarkeiten. Sie sind nicht an feste „Office"-Zeiten gebunden und können abends oder am Wochen­ende noch einmal schnell ins Büro „hüp­fen". Hier liegt natürlich auch eine Gefahr - nämlich keine klare Linie mehr ziehen zu können zwischen Berufs- und Privatle­ben. Je strikter die Bereiche zum Wohnen und Arbeiten getrennt sind, desto besser wird jedes funktionieren - aber es gibt verschiedene Möglichkei­ten, dies umzusetzen.

Die gängigste Lösung ist sicher, das Büro unter ei­nem Dach mit den Privaträumen im Ein­gangsbereich unterzubringen mit einer gemeinsamen Erschließung zum Woh­nen und Arbeiten, die aber so neutral gehalten ist, dass vom privaten Bereich nicht zu viel „preisgegeben" wird. Dies gilt genauso für einen Arbeitsbereich imUnter- oder im Dachgeschoss. Ein Gäste­WC sollte dem Arbeitsbereich zugeordnet sein, eventuell auch eine Teeküche.

Manche Mitmenschen empfinden es aber als wesentlich für den Arbeitstag, die gewohnte Wohnumgebung zu ver­lassen und eine neue Tür aufzuschließen. Für sie kann es die bessere Lösung sein, den Arbeitsplatz in einem vom restli­chen Haus räumlich ab­gesetzten Anbau unter­zubringen, ein separater Zugang ist in jedem Fall eine elegante Lösung. Welche Variante Sie umsetzen, ist natürlich auch immer abhängig von dem Ihnen zur Verfügung stehenden Grundstück, dem Bebau­ungsplan, dem Budget - und nicht zu­letzt davon, welchen Beruf Sie ausüben. Die verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten der betrieblichen Nutzung kön­nen sich positiv auf Ihr Baubudget auswir­ken. Denn die Kosten für das Büro können steuerlich geltend gemacht werden - so­wohl, wasden Bau, alsodie „Herstellung” betrifft als auch die laufenden Ausgaben.

Stefan Rattay, Steuerberater bei der WWS-Cruppe in Aachen, erklärt: „Ein häusliches Arbeitszimmer, bzw. Büro im Wohnhaus wird vom Finanzamt als sol­ches nur anerkannt, wenn private Nut­zung so gut wie ausgeschlossen oder nur untergeordnet ist. Der Raum muss von den Privaträumen getrennt und über eine Tür abschließbar sein. Durch­gangszimmer oder nur durch Raumtei­ler abgegrenzte Räume wie Galerien werden nicht anerkannt. Die laufenden Ausgaben wie Grundsteuer, Gebäu­deversicherungen, Gebühren für den Schornsteinfeger, Energie und Wasser, Reinigungs- und Renovierungskosten können dann anteilig bei den Betriebs­ausgaben geltend gemacht werden. Wenn die Ausgaben nicht konkret dem Arbeitsbereich zugeordnet werden kön­nen, wird ihr Anteil über das prozentuale Verhältnis der Flächen von Arbeiten und Wohnen geschätzt.

Erwirbt oder baut man mit seinem Ehepartner ein Haus ge­meinsam und möchte einen Teil dieses Hauses dem Betriebsvermögenzuordnen, steht dem Unternehmer zudem die aus­gewiesene Vorsteuer im Verhältnis des Eigentumsanteils zu. Man sollte eine nur auf den Na- Steuerbemtung men des Unternehmers ad- lohnt sich resslerte Rechnung verlan­gen und auf Rechnungsbestandteile und Eigentumsverhältnisse achten." Stefan Rattay fährt fort: „Für die Herrichtung und Bereitstellung des Arbeitsbereiches können folgende Kosten abgezogen wer­den: Die Gebäudeabschreibungsbeträge aus den Gesamtbaukosten Inklusive an­teiliger Grunderwerbsteuer und Sonder­abschreibung sowie die Finanzierungs­kosten für die Gebäudeherstellung.”

Hier kommt allerdings auch ein „Pferde­fuß" ins Spiel: Denn die Beträge für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Sie über viele Jahre als Kosten steu­erlich absetzen, wachsen auf der ande­ren Seite den „Stillen Reserven“ Ihres Betriebs zu. Mit der Folge, dass Sie die­se versteuern müssen, ebenso wie den Wertzuwachs der betrieblich genutzten Flächen. Dies ist der Fall, wenn Sie bei­spielsweise den Betrieb aufgeben, den Arbeitsbereich zu Privat­räumen umwandeln oder das Haus verkaufen. In je­dem Fall ist es ratsam, sich in einer frühen Planungsphase mit dem Steuerberater zusammenzusetzen, um für Sie die richtige Strategie zu entwickeln.

Eine Empfehlung von Stefan Rattay zum Schluss: Die durch den Garten erreichbare Blockbohlenhütte. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Immobilie, sondern um ein bewegliches Wirtschaftsgut, das Im Wert nicht steigt, sondern sinkt. Es wer­den keine stillen Reserven gebildet und es lässt sich besser abschreiben als ein „im­mobiles” Arbeitszimmer im Haus.

Quelle: bauen!

 

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Stefan Rattay
Geschäftsführer, Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
Tel.: 0241 886 96-0
Fax: 0241 88696-11
E-Mail: srattay@wws-ac.de

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