05.2017

Abrechnung mit dem Fiskus

Rechnungen Immer wieder fordern Betriebsprüfer wegen Formfehlern hohe Steuernachzahlungen. Doch die Gerichte schlagen sich oft auf die Seite von Unternehmern. Die aktuellen Urteile - und was sie bedeuten.

(...) Das zeigt, dass es immer wieder Grenzfälle gibt. Fehlt ein Merkmal? Oder sind rudimen­täre Angaben vorhanden, sodass es nicht fehlt, sondern nur fehlerhaft ist? „Da gibt es eine große Grauzone mit zum Teil erheblichem Interpretationsspielraum“, sagt Stefan Rattay, Steuerberater bei der Kanzlei WWS Wirtz Wal­ter Schmitz in Aachen. Das gelte insbesondere für die Leistungsbeschreibungen. (...)

(...) Unternehmen sollten deshalb bei Rech­nungseingängen stets prüfen, ob womöglich sie selbst verpflichtet sind, die Mehrwertsteuer abzuführen - oder ob es sich um eine steuer­freie Leistung handelt. „Auch wenn Unter­nehmer für umsatzsteuerfreie Leistungen ver­sehentlich Mehrwertsteuer berechnen, droht Leistungsempfängern eine nachträgliche Ver­sagung des Vorsteuerabzugs“, warnt Rattay. Das gehe aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster hervor (Az.: 15 K 2862/14). (...)

(...) Ähnlich sieht es Stefan Rattay von WWS: „Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass des Bundes­finanzministeriums steht ausdrücklich, dass eine Postfachadresse ausreicht.“ Unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes sei das Argument fehlender wirtschaftlicher Aktivität deshalb sehr fragwürdig. Rattay rät Betroffe­nen, mit Verweis auf das laufende EuGH- Verfahren Einspruch einzulegen. (...)

(...) Gefährlicher wird’s, wenn sich solche und andere Fehler derart häufen, dass Betriebsprü­fer eine mangelhafte Buchführung konsta­tieren. Beispiel fortlaufende Rechnungsnum­mern: „Wenn Nummern fehlen, hegen Beamte schnell den Verdacht, dass systematisch Rechnungen schwarz bezahlt und dann ver­nichtet wurden“, sagt Rattay. Dann entstehe bisweilen Spielraum, zusätzliche Einnahmen zu schätzen und Steuern nachzufordern. (...)

Quelle: Impulse

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Stefan Rattay
Geschäftsführer, Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
Tel.: 0241 886 96-0
Fax: 0241 88696-11
E-Mail: srattay@wws-ac.de

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