05.2017
Abrechnung mit dem Fiskus
Rechnungen Immer wieder fordern Betriebsprüfer wegen Formfehlern hohe Steuernachzahlungen. Doch die Gerichte schlagen sich oft auf die Seite von Unternehmern. Die aktuellen Urteile - und was sie bedeuten.
(...) Das zeigt, dass es immer wieder Grenzfälle gibt. Fehlt ein Merkmal? Oder sind rudimentäre Angaben vorhanden, sodass es nicht fehlt, sondern nur fehlerhaft ist? „Da gibt es eine große Grauzone mit zum Teil erheblichem Interpretationsspielraum“, sagt Stefan Rattay, Steuerberater bei der Kanzlei WWS Wirtz Walter Schmitz in Aachen. Das gelte insbesondere für die Leistungsbeschreibungen. (...)
(...) Unternehmen sollten deshalb bei Rechnungseingängen stets prüfen, ob womöglich sie selbst verpflichtet sind, die Mehrwertsteuer abzuführen - oder ob es sich um eine steuerfreie Leistung handelt. „Auch wenn Unternehmer für umsatzsteuerfreie Leistungen versehentlich Mehrwertsteuer berechnen, droht Leistungsempfängern eine nachträgliche Versagung des Vorsteuerabzugs“, warnt Rattay. Das gehe aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster hervor (Az.: 15 K 2862/14). (...)
(...) Ähnlich sieht es Stefan Rattay von WWS: „Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums steht ausdrücklich, dass eine Postfachadresse ausreicht.“ Unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes sei das Argument fehlender wirtschaftlicher Aktivität deshalb sehr fragwürdig. Rattay rät Betroffenen, mit Verweis auf das laufende EuGH- Verfahren Einspruch einzulegen. (...)
(...) Gefährlicher wird’s, wenn sich solche und andere Fehler derart häufen, dass Betriebsprüfer eine mangelhafte Buchführung konstatieren. Beispiel fortlaufende Rechnungsnummern: „Wenn Nummern fehlen, hegen Beamte schnell den Verdacht, dass systematisch Rechnungen schwarz bezahlt und dann vernichtet wurden“, sagt Rattay. Dann entstehe bisweilen Spielraum, zusätzliche Einnahmen zu schätzen und Steuern nachzufordern. (...)
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