12.2016
Beschäftigtenparkplatz
Viele Unternehmen stellen ihren Beschäftigten einen PKW-Stellplatz zur Verfügung. Für diese gute und oft hilfreiche Idee gilt es aber, einige steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Je nach Art und Form der Parkplatzüberlassung fallen Steuern und Sozialabgaben an. Grundsätzlich steuerfrei sind nur kostenfreie Kfz-Stellplätze auf dem Firmengelände. Oft aber können Unternehmen Beschäftigtenparkplätze nicht kostenlos zur Verfügung stellen. Immer wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sich an den Kosten beteiligen, wird nämlich Umsatzsteuer fällig. Dies gilt gleichermaßen für Kfz-Stellplätze auf dem Firmengelände wie im nahegelegenen Parkhaus. Vielen Unternehmen droht so bei einer Betriebsprüfung eine Nachzahlung. Obendrein droht eine Lohnsteuerpflicht, unabhängig davon, ob eine Zuzahlung der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter erfolgt oder nicht. Dazu zählen auch Kostenerstattungen für Parkplätze, die die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter selbst angemietet hat.
Das Finanzamt wertet Parkraum schnell als „geldwerten Vorteil“. Stutzig werden Steuerprüferinnen und Steuerprüfer, wenn nur ein ausgewählter Personenkreis, etwa die Führungskräfte, einen Stellplatz erhält. Dann vermuten sie schnell eine Parkraumüberlassung im Rahmen der Vergütung. Kann das Unternehmen den Verdacht nicht widerlegen, werden automatisch Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig. Tipp der Wirtschaftskanzlei WWS: Jede Regelung will gut überlegt sein, Unternehmen sollten bestehende Modelle auf den Prüfstand stellen und steuerlichen Rat einholen.
Auf dem neuesten Stand
Unser Mitarbeiter befassen sich für unsere Mandanten laufend mit aktuellen Themen aus
Wirtschaftsprüfung ›
Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen auch Ihren Jahresabschluss, implementieren Risikofrüherkennungs- und Kontrollsysteme, achten auf Compliance Regeln und haben aktuelle Entscheidungen fest im Blick.
Steuerberatung ›
Unsere Steuerberater informieren unsere Mandanten laufend über steuerrelevante Neuigkeiten: neue Unterstützungsangebote, geänderte Antragsfristen, außergewöhnliche Gestaltungsmöglichkeiten u. v. m.
Rechtsberatung ›
Welche Entscheidungen haben welche Auswirkungen auf Ihr Geschäft? Unsere Rechtsberatung informiert unsere Mandanten laufend über Änderungen in verschiedenen für sie relevanten Rechtsgebieten.