Pressespiegel

Die WWS findet regelmäßig in den Medien Erwähnung. Hier finden Sie eine Auswahl
von Veröffentlichungen mit WWS-Repräsentanten oder über die WWS-Gruppe.

Für Journalistenanfragen steht Ihnen Prof. Dr. Patrick Peters unter der Telefonnummer 0170/5200599 gerne zur Verfügung.

08.2023

Tax Compliance Management kann bei Fahrlässigkeit vor Strafe schützen

Unternehmen müssen dafür sorgen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden. Verstöße werden grundsätzlich verfolgt und streng bestraft. Ein innerbetriebliches Kontrollsystem in Form eines Tax Compliance Management-Systems kann in vielen Fällen vor diesen Vorwürfen schützen, weiß unser Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Matthias Gehlen im PT-Magazin.

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08.2023

Güterstandsschaukel: Hohes Vermögen steuerfrei übertragen

Wenn die schenkung- und erbschaftsteuerlichen Freibeträge überschritten werden, kann es schnell zu einer hohen Steuerlast bei der Vermögensnachfolge kommen. Die sogenannte Güterstandsschaukel löst eine schenkungsteuerfreie Zahlung des Zugewinnausgleichs an den Ehegatten aus. Damit wird Vermögen ohne schenkungsteuerliche Belastung übertragen, weiß unsere Partnerin Dr. Stephanie Thomas im Gastgewerbe-Magazin.

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07.2023

Veräußerungsgewinn bei Immobilien: Strenge Bedingungen für Steuererlass beachten

Ein Hausverkauf kann unter Umständen zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führen. Nur bei Eigennutzung ist der Verkauf steuerfrei – aber was genau sind eigene Wohnzwecke? Dafür existieren strenge Regeln, weiß unser Partner Sebastian Loosen im PT-Magazin.

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05.2023

Bilanz soll Stärke eines Unternehmens ausdrücken

Unternehmen sollten jede Gelegenheit nutzen, ihre wirtschaftliche und steuerliche Situation offen, transparent und schonungslos zu überprüfen. Damit lässt sich die Bilanz oftmals optimieren, um die eigene Leistungsfähigkeit herauszustellen. Sie sollte nicht nur mit Blick auf die Steueroptimierung aufgestellt werden, weiß unser Partner Torsten Lambertz im PT-Magazin.

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05.2023

Immobilieninvestments: Vorsicht vor Verklammerung von Vermietung und Veräußerung

Unter gewissen Umständen können Vermietung und Verpachtung die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschreiten und damit eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Das ist steuerlich nachteilig, weiß unser Partner Torsten Lambertz im PT-Magazin.

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04.2023

Richtiger Umgang mit Betriebsprüfungen

Eine steuerliche Außenprüfung ist oftmals mit hohen Nachzahlungen verbunden. Panik muss deshalb bei Unternehmen aber nicht aufkommen. Wer sich gemeinsam mit seinem Steuerberater gut vorbereitet, kann viele Schwierigkeiten vermeiden, zumal der Experte unmittelbar intervenieren und darauf hinwirken kann, dass nur die Dinge beanstandet werden, zu denen das Steuerrecht auch berechtigt, schreibt unser Partner Stefan Rattay bei Versicherungsbote.

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02.2023

Was das neue Stiftungsrecht bedeutet

Die deutsche Stiftungslandschaft wächst und wächst. Und der Gesetzgeber schließt gefährliche Haftungsfenster beim Umgang mit dem Stiftungsvermögen. Das ist positiv für (angehende) Stifter, und gerade Finanzberater können die neuen Möglichkeiten in der Beratung stiftungsaffiner Kunden nutzen,schreibt unser Partner Stefan Rattay bei Versicherungsbote.

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02.2023

Gewerbliche Aufwärtsinfektion: Worauf Unternehmen achten müssen

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer setzen in ihrer Vermögensverwaltung auf unternehmerische Beteiligungen. Zur Verwaltung dieser Assets gründen sie häufig eine vermögensverwaltende Personengesellschaft. Das Problem: Je nach Struktur der Beteiligungen kann es dabei zu einer steuerlich schädlichen Abfärbung durch Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb kommen. Diese sogenannte gewerbliche Aufwärtsinfektion lässt sich aber vermeiden, weiß unser Partner Sebastian Loosen bei Versicherungsbote.

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01.2023

Eine Betriebsprüfung muss keine Katastrophe sein

Eine steuerliche Außenprüfung ist für viele Unternehmer eine Horrorvorstellung, denn sie ist oftmals mit hohen Nachzahlungen verbunden. Der Steuerberater ist ein wichtiger Partner für Unternehmer bei einer Betriebsprüfung. Er kann die Prüfung vorbereiten, auf Fragen des Prüfers angemessen reagieren und einschätzen, ob das Vorgehen überhaupt zulässig ist, schreibt unser Partner Stefan Rattay bei Gastgewerbe-Magazin.

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11.2022

Verschenken und Vererben von Immobilien wird deutlich teurer

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht eine deutliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für viele Immobilien ab dem 1. Januar 2023 vor. Der Anstieg könnte bis zu 50 Prozent betragen, fürchten Experten. Gestaltungsspielräume bestehen daher nur noch bis Ende des Jahres, schreibt unsere Partnerin Dr. Stephanie Thomas bei finanzwelt.

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