Pressespiegel

Die WWS findet regelmäßig in den Medien Erwähnung. Hier finden Sie eine Auswahl
von Veröffentlichungen mit WWS-Repräsentanten oder über die WWS-Gruppe.

Für Journalistenanfragen steht Ihnen Prof. Dr. Patrick Peters unter der Telefonnummer 0170/5200599 gerne zur Verfügung.

11.2021

Arbeitsrechtlicher Umgang mit Krankschreibungen

Immer wieder kommt es bei Krankschreibungen zu Streitigkeiten. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Rebekka de Conno von der WWS-Gruppe schildert im HR-Journal, worauf Unternehmen achten sollten.

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10.2021

Ehevertrag für unternehmerisch tätige Ehegatten: Den Scheidungsfall absichern

Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ist das gemeinschaftlich erworbene Vermögen im Scheidungsfall so zwischen den Ehegatten auszugleichen, dass jedem Ehegatten 50 Prozent des gemeinschaftlich erworbenen Vermögens zufallen. Es ergibt also viel Sinn, das Unternehmen durch einen rechtlich sauber formulierten und notariell beurkundeten Ehevertrag (teilweise) aus dem Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten herauszunehmen, schreibt unsere Partnerin Dr. Stephanie Thomas bei bei Intelligent Investors.

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09.2021

Verschärfung beim Transparenzregister: Mitteilungsfiktion fällt weg!

Das Transparenzregister ist seit dem 1. August 2021 ein Vollregister. Es sind nun alle in Deutschland ansässigen Unternehmen verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv dem Transparenzregister mitzuteilen, schreibt unser Partner und Steuerberater Stefan Rattay bei Intelligent Investors.

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09.2021

Tarifvertragliche Regelungen haben Vorrang

Kündigungen sind besonders in der Corona-Zeit ein hartes Thema. Was der Arbeitgeber dabei beachten muss, erklärt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrechte Rebekka de Conno von der WWS-Gruppe beim Businesstalk am Kudamm.

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09.2021

Neues Gesetz erschwert den Umgang mit Befristungen

Hoteliers, Gastronomen, Tagungs- und Tourismusunternehmer sollten sich auf neue Regelungen bei Befristungen einstellen. Im Kern geht es unter anderem darum, dass sachgrundlose Befristungen nur noch 18 Monate statt zwei Jahre andauern dürfen, weiß Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrechte Rebekka de Conno von der WWS-Gruppe bei PREGAS.

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08.2021

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung — Immobilieninvestoren können bei Vermietungen Steuern sparen

Immobilieninvestoren können durch eine besondere steuerliche Gestaltung rund 15 Prozent Steuern sparen. Die sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung greift bei gewerblichen Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen. Das ist an Bedingungen geknüpft: Die Kürzung scheidet aus, wenn die Gesellschaft dem Mieter auch sogenannte Betriebsvorrichtungen überlässt, weiß Dr. Stephanie Thomas, Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht bei der WWS-Gruppe bei Intelligent Investors.

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08.2021

WWS-Gruppe blickt auf 50 Jahre Unternehmensgeschichte

Die 1971 gegründete WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (WWS-Gruppe) in Aachen, Mönchengladbach und Nettetal gehört heute zu den größten Kanzleien der Region.

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08.2021

Neues Gesetz: HR muss mit Befristungen restriktiver umgehen

Sachgrundlose Befristungen werden begrenzt, Kettenbefristungen erschwert. Rechtsanwältin Rebekka De Conno erklärt im HR Journal, was HR jetzt beachten muss.

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07.2021

Leasing-Verträge richtig strukturieren

Ob Technik, Möbel oder Autos: Auch in Finanz- und Versicherungsunternehmen ist das Leasing eine typische, flexible Finanzierungsform. Dabei stellen sich aber immer wieder wichtige Frage nach dem steuerlichen Handling von Leasing. Die bilanzielle Behandlung von Leasingverträgen beim Leasinggeber und Leasingnehmer hängt entscheidend davon ab, wem der Leasinggegenstand zugerechnet wird. Unternehmen sollten daher bei ihren Leasingvorgängen mit ihrem steuerlichen Berater die handels- und steuerrechtlichen Auswirkungen genau diskutieren, um die bestmögliche Struktur aufzubauen, weiß unser Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner Sebastian Loosen in Versicherungsbote.

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07.2021

Gemeinschaftskonto kann ungewollte Steuerpflichten auslösen

Beim Oder-Konto können beide Kontoinhaber ohne die Zustimmung und ohne Unterschrift des jeweils anderen über das Gemeinschaftskonto verfügen. Das ist bei Ehegatten üblich – kann aber zu steuerlich negativen Situationen führen. Der Zufluss von Erbschaften, Verkaufserlösen, Boni, Dividenden oder Abfindungen auf das Gemeinschaftskonto kann als zu versteuernde Schenkung an den Mitinhaber des Kontos angesehen werden, weiß unsere Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Partnerin Dr. Stephanie Thomas im Gastgewerbe-Magazin.

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