Jahresabschlussprüfung
Die Jahresabschlussprüfung bezeichnet die Prüfung eines Jahresabschlusses zum Ende eines Geschäftsjahres durch Wirtschaftsprüfer:innen. Dabei wird überprüft, ob Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang und Lagebericht eines Unternehmens den gesetzlichen Vorschriften für die Rechnungslegung entsprechen. Die gesetzliche Abschlussprüfung erfolgt auf Basis von Paragraf 316 HGB, der alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Gesetzliche Vorschriften zur Jahresabschlussprüfung orientieren sich im Wesentlichen an der Rechtsform, der Größe und der Branchenzugehörigkeit der Unternehmungen. Zudem sind die Wirtschaftsprüfer:innen der WWS-Gruppe auch im Rahmen von freiwilligen Jahresabschlussprüfungen tätig. Damit erhalten diese Unternehmen, die nicht der gesetzlichen Pflichtprüfung unterliegen, unter anderem eine Validierung ihrer Kennziffern und Ertragskraft. So entsteht ein transparentes Zahlenwerk, das eine gute Grundlage für unternehmerische Entscheidungen bietet.
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